Du meinst sicher 1998? Ich würde allerspätestens am Mittwoch dem 31.12.2008 um 12.55 Uhr beim Arbeitsamt vorbeigehen und mich Kraft Freiwilliger Arbeitslosenversicherung für Selbstständige* anmelden, da die 55 Kerzen noch nicht ausgepustet sind und gleichzeitig auch das böse GKV-WSG mit seinen Auswirkungen ab 01.01.2009 noch nicht greift. Du mußt ja als sogenannter Altgründer pfiffigerweise noch im Frühjahr 2006 in die FAV reingeschlüpft sein, bevor auch dieses Tor über Nacht plötzlich zuschlug und somit stehen Dir Leistungen in Höhe von 15 Monaten ALG I zu. Willkommen dann auch im Klub von SGB V!
denn und Achtung! -> Text des § 6 Abs. 3a SGB V ab 01.01.2005:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
*http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/freiwillige-arbeitslosenversicherung.html
und
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf