Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das? (Gesetzliche Krankenkassen)

Ilgen Bischfach, Dienstag, 24.07.2007, 20:43 (vor 6126 Tagen)

Wie können die das denn umgehen?
Jetzt bei der BKK FAHR schnuppern
Pressemitteilung von: BKK FAHR
(openPR) - 18-monatige Bindungsfrist der Krankenkasse entfällt

Die BKK FAHR ermöglicht Interessenten jetzt „einfach mal bei uns reinzuschnuppern“ ohne Bindung an die üblichen 18 Monate. Mit einem aktuellen Beitragssatz von 13,2 Prozent ist die BKK FAHR nicht nur eine der günstigsten Krankenkassen. Sie zeichnet sich vor allem durch ein umfangreiches Leistungs- und Bonusprogramm aus. Das gute Preis-Leistungsverhältnis ist auch für Freunde, Nachbarn oder Kollegen der Versicherten interessant. Pro geworbenes Mitglied ist eine Prämie wählbar.

Rund 130.000 Menschen haben sich für die BKK FAHR entschieden. Eine Zahl, die für sich spricht. Die Kundenzufriedenheitsanalyse erzielte Top Werte: 98,4 Prozent der Mitglieder sind zufrieden bis sehr zufrieden und 99 Prozent würden die BKK FAHR weiter empfehlen.

Mit innovativen Ideen schafft die Kasse es im schwieriger werdenden Krankenkassen-Markt immer wieder für ihre Versicherten das Beste zu erzielen. Viele der heute als zukunftsfähig eingestuften Produkte hat die BKK FAHR bereits vorweg genommen. Im Jahre 2003 hat sie zum Beispiel als erste Krankenkasse den Gesundheits-Bonus ins Leben gerufen und so den Weg für die heute geforderten Wahltarife mit Selbstbehalt bereitet. Hier wird genauso die konsequente Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen durch einen Bonus belohnt wie bei dem Family-Bonus. Der vergibt ein „Extra-Kindergeld“, wenn Eltern auch in Zeiten von Pizza, Pommes und PC konsequent auf eine gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung ihrer Kinder und auf die vollständigen Vorsorgeuntersuchungen achten.

Breit gefächert ist unser Leistungsspektrum gerade für Familien: angefangen von „BabyCare“ und „Hallo Baby“, Programme zur Verringerung des Frühgeburtenrisikos, bis hin zur Unterstützung sportlicher Präventionsmaßnahmen und interessanten Kooperationen.

Und so einfach funktioniert die neue Schnuppermitgliedschaft:
„Schnuppert“ ein Mitglied bei uns, kann es für sich feststellen: Entsprechen die Leistungen und Programme meinen Vorstellungen? Funktioniert der Service gut? - Ist das neue Mitglied zufrieden, bleibt die Mitgliedschaft einfach bestehen. Ist es nicht 100-prozentig überzeugt, kann es zu einer anderen BKK wechseln. Während die Bindungsfrist für neue Mitglieder bei anderen Krankenkassen normalerweise 18 Monate beträgt, können Schnuppermitglieder der BKK FAHR die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Kalendermonats beenden.

BKK FAHR
Industriepark 210
78244 Gottmadingen
Claudia Kipker-Preyß
Telefonnummer: 0 77 31 / 97 07 - 134
Faxnummer: 0 77 31 / 97 07 - 102,
E-Mail: ckipker@bkk-fahr.de
Internet: www.bkk-fahr.de

Die BKK FAHR – Das Beste für Sie

http://openpr.de/news/147906/Jetzt-bei-der-BKK-FAHR-schnuppern.html

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Jon Dohnson, Dienstag, 24.07.2007, 22:20 (vor 6126 Tagen) @ Ilgen Bischfach

Ist es nicht 100-prozentig überzeugt, kann es zu einer anderen BKK wechseln.

§ 175 Abs. 4 SGB V i.V.m. § 6 Abschnitt V der Satzung der BKK Fahr

Ist aber "ein alter Hut" bzw. alter Wein in neuen Schläuchen.

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Besucher, Mittwoch, 25.07.2007, 09:14 (vor 6126 Tagen) @ Jon Dohnson

Hallo!

Das machen doch alle Kassenarten so - oder jedenfalls die AOKs untereinander ... und die IKKs untereinander ... und auch die BKKs untereinander.

"Neu" ist sozusagen, dass das jetzt einzelne BKKs als "Schnupper-Mitgliedschaft" vermarkten.

Freundliche Grüße

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Shoppingqueen, Mittwoch, 25.07.2007, 16:55 (vor 6125 Tagen) @ Besucher

Hallo,

das haben die Konkurrenten schon aufgenommen und lassen das wettbewerbsrechtlich prüfen. Mal sehen, wann das kippt.

LG, Shops

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Jon Dohnson, Mittwoch, 25.07.2007, 21:08 (vor 6125 Tagen) @ Shoppingqueen

Ich bezweifle, dass es kippt.

Die Vorgehensweise ist rein rechtlich nicht zu beanstanden (s.o.) - SGB V und Satzung geben das ja her.

Die Formulierung "Schnuppermitgliedschaft" ist einfach pfiffig gewählt, ich halte die Formulierung noch nicht mal für grenzwertig. Da hat halt die Marketingabteilung einen guten Tag gehabt (soll ja mal vorkommen).

Andere Kassen werben auch "auf verfängliche Weise" mit SGB V-Regelleistungen, die jede gesetzliche Krankenkasse bietet (z.B. wir bieten Ihnen die kostenlose xxx-Familienversicherung).

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Reinhard, Mittwoch, 25.07.2007, 22:00 (vor 6125 Tagen) @ Jon Dohnson

Neu ist die Idee nicht.
Es gab/gibt eine kleine BKK, die ebenfalls diesen Begriff schon letztes Jahr gebraucht hat.

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Besucher, Donnerstag, 26.07.2007, 09:10 (vor 6125 Tagen) @ Reinhard

Hallo!

Vor vielen, vielen Monaten hat die BKK FTE mal damit angefangen - damals war es neu und innovativ.

Inzwischen bewerben das einige BKKn so ... u. a. auch die ganz neue pronova BKK (die Chemie-Konzernkasse für BASF, Bayer, Boehringer und so) seit ihres Bestehens (Juli 2007) ... und es ist völlig normal geworden. Marktüblich eben. Nur dass es halt nicht jede Kasse so nennt.

Und manche andere Kassen mögen es streitbar finden - juristisch ist es okay. Jedenfalls hats in all der Zeit keine Kasse geschafft, wirklich was dagegen vorzubringen. U. a. eben weil es eh alle so handhaben.

Freundliche Grüße

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

senfdazugeber, Donnerstag, 26.07.2007, 09:22 (vor 6125 Tagen) @ Besucher

Nun meiner Meinung nach ist es juristisch nicht o.k. Schließlich kann ich bei dieser "Schnuppermitgliedschaft" nur innerhalb der BKKn ohne Bindefrist wechseln - wenn ich aber z. B. von einer anderen Kassenart komme, kann ich dahin nicht vor Ablauf der Bindefrist zurück. Dis wird aber mit dem Begriff "Schnuppermitgliedschaft" vorgegaukelt.

Es müsste daher wenn schon "Schnuppermitgliedschaft für BKK-Mitglieder" heißen.

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

Besucher, Donnerstag, 26.07.2007, 09:42 (vor 6125 Tagen) @ senfdazugeber

Hallo senfdazugeber!

Nun, lesen sollte man schön können, wenn man sich auf das Angebot einlässt: Bei all diesen Angeboten steht jeweils klar und deutlich und ausdrücklich da, dass man (bei Nichtgefallen) jederzeit zu EINER ANDEREN BKK wechseln könne - und nicht etwa einfach wieder zur alten Kasse zurück oder so!

Von "vorgaukeln falscher Tatsachen" oder so kann also keine Rede sein.

Freundliche Grüße

Re: Keine Bindungsfrist? Wie geht denn das?

senfdazugeber, Donnerstag, 26.07.2007, 14:31 (vor 6124 Tagen) @ Besucher

Tatsache ist, wenn ich die oben angegebene Pressemitteilung lese, ich mich erst durch 5 Absätze quälen muss, bis die Stelle "mit zu einer anderen BKK" kommt (und das übrigens nicht wie in deinem Beitrag in Großbuchstaben).
Und das nach der eindeutigen Überschrift:

Jetzt bei der BKK FAHR schnuppern
Pressemitteilung von: BKK FAHR
(openPR) - 18-monatige Bindungsfrist der Krankenkasse entfällt

Also für mich bleibt der Begriff Schnuppermitgliedschaft eine Verarschung - und irreführend. Verbraucherfreundlich ist das nicht.

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