Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt) (Krankenkassenrecht)

PKV Versicherter, Samstag, 30.06.2012, 11:03 (vor 4339 Tagen)

Guten Tag,
mittlerweile habe ich von verschiedenen GKV-Beratern verschiedene Auskünfte. Deshalb frage ich auch hier:

Status:
Selbständiger 44 Jahre alt,
~15 Std. / Woche
Jahresumsatz 17.000,-- EUR,
zu versteuern 7.000,-- EUR
PKV-versichert

Geplant:
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
~16 Std./Woche
Brutto 1.300,-- mtl.
netto 1.000,-- mtl. (bei Annahme GKV-Pflicht)
UND PARALLEL selbständig wie oben

Komme ich damit automatisch in die GKV? Wie lange muß ich pflichtversichert sein, um mich von meiner PKV verabschieden zu können?

Herzlichen Dank,
Christian

Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt)

x-perte @, Samstag, 30.06.2012, 11:38 (vor 4339 Tagen) @ PKV Versicherter

Hallo,

gemäß deinen Angaben überwiegend deine abhängige Beschäftigng, das heißt, du musst/darfst wieder in eine gesetzliche Krankenkasse ab Aufnahme der Beschäftigung.

Die PKV kann somit zum Vortag der Beschäftigungsaufnahme beendet werden.

Deine letzte Frage habe ich leider nicht ganz verstanden.

Gruß

x-perte

Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt)

PKV Versicherter, Samstag, 30.06.2012, 18:15 (vor 4339 Tagen) @ x-perte

Danke für die schnelle Antwort.

Zu meiner letzten Frage:
Wie lange muß die versicherungspflichtige Beschäftigung andauern, um nach dem Wechsel zur GKV nicht in die PKV "zurückzufallen".
Oder noch deutlicher: Wird das Beschäftigungsverhältnis sagen wir nach einem halben Jahr aufgelöst, kann ich mich dann problemlos freiwillig bei der GKV weiter versichern? Oder gilt ein Jahr als Mindestbeschäftigungsdauer?

Zusatzfrage:
Wer entscheidet über das "Überwiegen" der versicherungspflichtigen Beschäftigung? Die GKV / der Rentenversicherer / Finanzamt?

Danke,
Christian

Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt)

x-perte @, Sonntag, 01.07.2012, 00:18 (vor 4338 Tagen) @ PKV Versicherter

Hallo,

grundsätzlich musst du mindestens 12 Monate beschäftigt nd gkv-versichert sein, um in der GKV zu bleiben. Aus der Praxis kenne ich Kassen, die das sehr kulant auslegen.

Über die Vorliegen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit trifft die Krankenkasse die entscheidung.

Es werden die Arbeitszeiten und die Verdienste ins Verhältnis gesetzt und verglichen.

Gruß

x-perte

Wechsel PKV->GKV (selbständig->selbst. und beschäftigt)

general1983, Mittwoch, 04.07.2012, 10:08 (vor 4335 Tagen) @ x-perte

grundsätzlich ist diese Antwort richtig. Solltest Du die Beschäftigung als Arbeitnehmer aber kürzer als ein Jahr (365 Tage!!) "planen", dann hast Du Pech. Wenn Du nämlich länger als 5 Jahre vorher in der PKV bist, musst Du dahin wieder zurück!. Der Pflichtversicherungs-Paragraf 5/1/13 SGB greift dann nämlich nicht.

Also bitte obacht!

Gruß
general1983

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