PKV wechseln in Familienversicherung möglich?? (Krankenkassenrecht)

leho, Montag, 16.07.2012, 16:48 (vor 4323 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage ob es möglich ist aus einer PKV als Student durch Heirat in die Familienversicherung zu kommen.
Folgende Situation:

meine zukünftige ist über 30 und Student (wegen des Alters nicht mehr Pflichtversichert)
Sie war vor dem Studium Selbständig und ist damals wegen schlechter Beratung in die PKV gegangen, sie hat keinen Deutschen Pass und hat auch nie Hilfen vom Staat bezogen.
Sie hat auch sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, zumindest hat sie so was nie beantragt oder unterschrieben.
Sie hat einen Minijob auf 400Euro Basis.
Ich Arbeite und bin in der GKV

Wir wollen demnächst heiraten und da habe ich überlegt ob sie nicht über mich in die Familienversicherung kommen könnte?

Ist das möglich?

Danke schon mal für eure Antworten!
Leho

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

x-perte @, Dienstag, 17.07.2012, 09:40 (vor 4322 Tagen) @ leho

Hallo,

nach deiner Schilderung sollte der Familienversicherung nichts im Wege stehe.

Sofern sie nicht mehr selbstständig ist ud nur Studentin mit einem Minijob kann sie ab Tag der Heirat in deine Familienversicherung.

Gruß

x-perte

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

leho, Dienstag, 17.07.2012, 15:44 (vor 4322 Tagen) @ x-perte

Hallo,

danke für die Antwort, so habe ich das auch gelesen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob sie wegen Ihres alters als Student nicht "Freiwillig versichert" ist...??
Gibt ja für die Familienversicherung einige Voraussetzungen....

Ich verstehe einige Paragraphen da nicht... :(

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

x-perte @, Dienstag, 17.07.2012, 18:38 (vor 4322 Tagen) @ leho

Hallo,

für die Familienversicherung gibt es keine Altersgrenze für Ehepartner.

Wenn du gezielte Fragen zu bestimmten § hast, na dann her damit.

Gruß

x-perte

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

leho, Dienstag, 17.07.2012, 22:14 (vor 4322 Tagen) @ x-perte

Hallo x-perte.

meine Frage ist ob sie überhaupt Berechtigt ist für eine Familienversicherung:


1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.


Den Punkt 2 verstehe ich nicht ganz.... was wird da mit „nicht freiwillig versichert“ gemeint ?
und bei Punkt 3 "nicht versicherungsfrei" bedeutet genau?

Sie ist ja vor Ihrem Studium in der PKV gewesen, und jetzt immer noch... die Selbständigkeit hat sie aufgegeben.
Als Student über 30 ist man nicht mehr Pflichtversichert (sie ist 34)... ist sie dann automatisch freiwillig versichert?
Wenn ja dann greift ja der Punkt 2 und sie kann nicht in die Familienversicherung...?

Kurz gefragt: ist sie berechtigt nach der Hochzeit in die Familienversicherung trotz der Umstände? unabhängig ob sie jetzt in der PKV ist?

Gruß
Leho

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

x-perte @, Mittwoch, 18.07.2012, 10:41 (vor 4321 Tagen) @ leho

Hallo,

Punkt 2 spricht in eurem Fall nicht gegen die Familienversicherung.

Nach deiner Schilderung kan hier definitiv eine Familienversicherung durchgeführt werden.

Einfach ab Tag der Heirat die Familienversicherung bei deiner Kasse beantragen und alles ist schick.

Gruß

x-perte

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

leho, Mittwoch, 18.07.2012, 12:27 (vor 4321 Tagen) @ x-perte

Hallo,

ok einfach beantragen, die PKV als vorherige Versicherung angeben und hoffen das sie angenommen wird.
Dann sollte ich mit der Bestätigung diePKV kündigen können, ohne Fristen.

Danke und Gruß
Leho

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

RHW, Mittwoch, 18.07.2012, 17:52 (vor 4321 Tagen) @ leho

Hallo leho,

die PKV kann auch rückwirkend gekündigt werden. Es gelten aber dennoch Fristen.

Einzelheiten:

PKV-Kündigung: Absatz 2

...nicht dass man diese Fristen in den Flitterwochen vepasst! :-))

Gruß

RHW

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

leho, Mittwoch, 18.07.2012, 20:33 (vor 4321 Tagen) @ RHW

Hallo,

also kann ich unabhängig von einem 2 Jahres Vertrag die PKV vorzeitig innerhalb der 3 Monate Frist kündigen? Sobald sie Pflichtversichert ist?


Habe eben noch eine emial von meiner Krankenkasse erhalten:

Grundsätzlich können Ehegatten mit Tag der Eheschließung mit in die Familienversicherung aufgenommen werden. Allerdings gibt es hierfür auch Ausschlusskriterien. Diese regelt der § 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.

Ein Ausschluss gilt für Ehegatten, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Als Student unterliegt man grundsätzlich der Versicherungspflicht und muss sich gesetzlich krankenversichern. Ist eine private Krankenversicherung trotzdem gewünscht, muss man sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.

In dem von Ihnen genannten Fall ist daher eher davon auszugehen, dass keine Familienversicherung durchgeführt werden kann.

Ich bedauere, dass wir Ihnen hier eine falsche Auskunft gegeben haben.
"

So wie ich das lese kann sie also nicht in die Familienversicherung....
Da sie als Student über 30 von der Pflichtversicherung befreit ist: Sprich "von der Versicherungspflicht befreit" .....

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

RHW, Mittwoch, 18.07.2012, 20:43 (vor 4321 Tagen) @ leho

Hallo,

vor einer Antwort noch einige Nachfragen:

- In welchem Alter hat sie begonnen zu studieren?

- Falls es nach dem 30. Geburtstag war, gab es besondere Gründe für den späten Studienbeginn: 2. Bildungsweg, Elternzeit, Behinderung, Pflege von Angehörigen ....

- War sie bei Studienbeginn noch hauptberuflich selbständig? Seit wann ist sie hauptsächlich (oder nur noch) Studentin?

- Hat sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse vor der Einschreibung einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt? Teilweise machen das auch Versicherungsvertreter/-makler für die Versicherten (mit der Unterschrift der Versicherten).

Gruß

RHW

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

leho, Donnerstag, 19.07.2012, 09:22 (vor 4320 Tagen) @ RHW

Hallo,

sie war 33 als sie mit dem Studium anfing, war da noch selbständig, hat aber 3 Monate nach Studienbeginn das Gewerbe abgemeldet.
Damals war sie über Ihren ex in der GKV, als das vorbei war ist die da raus und musste sich selbst versichern, dummerweise wurde ihr eine PKV angedreht....
Eine Befreiung hat sie nie gestellt, hat sie damals auch nicht gebraucht da sie selbständig war und somit nicht Versicherungspflichtig.

Habe gestern mit meiner Krankenkasse Telefoniert, soweit den fall geschildert und mir wurde bestätigt das es gehen soll.... wobei ich nicht gefragt worden bin ob sie sich mal Befreien lassen lies etc.....

PKV wechseln in Familienversicherung möglich??

RHW, Donnerstag, 19.07.2012, 11:15 (vor 4320 Tagen) @ leho

Hallo,

wenn sie diese Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V nie beantragt hat, kann sie ab Tag der Heirat in die kostenlose Familienversicherung. Der Passus nach § 10 Absatz 1 SGB V, dass "von der Versicherungspflicht Befreite" nicht familienversichert werden können, betrifft sie dann nicht.

Die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Absatz 1 SGB V müssen natürlich ebenfalls erfüllt sein.

Gruß

RHW

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