PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen? (Krankenkassenrecht)

Dieter40, Samstag, 06.10.2012, 18:29 (vor 4241 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Schreiben meiner KK erhalten, die mir rückwirkend den Vertrag aufgekündigt, weil ich angeblich nicht alle Krankheiten angegeben habe. Die Kasse will mich nicht in den Basis-Tarif übernehmen und hat rückwirkend den Vertag aufgekündigt.

Ich war vorher jahrelang in der GKV versichert, d.h. ich habe 24 Monate dort erfüllt. Trotzdem kann ich nicht in die GKV zurückkehren, wenn ich über der BBG liege, richtig?

Somit bleibt mir nur noch der Weg in eine PKV in den Basistarif.

Jetzt meine Fragen:

Beiträge:

Was ist mit den KK-Beiträgen?

Wenn der Vertag erloschen ist, darf die KK dann weiter Beiträge abbuchen?

Weiterversicherung:

Was ist, wenn keine PKV sich bereit erklärt, mich weiterzuversichern? Soweit ich das mitbekommen habe, ist das bei einigen Versicherten schon passiert. Was mache ich dann?

PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 06.10.2012, 22:12 (vor 4240 Tagen) @ Dieter40

Der Versicherung stehen die gezahlten Beiträge gemäß §39 VVG zu, schließlich wurde in der ganzen Zeit Versicherungsschutz geboten. Mit Zugang einer Kündigung oder des Anfechtungsschreiben ist die Beitragszahlung beendet.

Jede andere PKV kann Dich in jedem geöffneten bzw. muß Dich im Basistarif aufnehmen, wenn der Vertrag nach §19 VVG gekündigt worden ist. Sollte der Vertrag allerdings wegen arglistiger Täuschung gemäß §22 VVG ab Beginn angefochten gleich komplett aufgeboben worden sein, hast Du gute Chancen bei der letzten GKV wieder aufgenommen zu werden, denn Du hattest gemäß §175 SGB V keine Anschlußversicherung. Von Chancen spreche ich deshalb, wie diese Situation in der Versicherungspraxis höchst selten vorkommt und die Kassen erfahrungsgemäß versuchen Dich auf den Basistarif der PKV zu verweisen.

PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen?

Dieter40, Sonntag, 07.10.2012, 09:15 (vor 4240 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,

erstmal danke für deine Antwort.

Der Versicherung stehen die gezahlten Beiträge gemäß §39 VVG zu, schließlich wurde in der ganzen Zeit Versicherungsschutz geboten. Mit Zugang einer Kündigung oder des Anfechtungsschreiben ist die Beitragszahlung beendet.

Und über den Zeitraum des Eingangs hinaus?

Jede andere PKV kann Dich in jedem geöffneten bzw. muß Dich im Basistarif aufnehmen, wenn der Vertrag nach §19 VVG gekündigt worden ist. Sollte der Vertrag allerdings wegen arglistiger Täuschung gemäß §22 VVG ab Beginn angefochten gleich komplett aufgeboben worden sein, hast Du gute Chancen bei der letzten GKV wieder aufgenommen zu werden, denn Du hattest gemäß §175 SGB V keine Anschlußversicherung. Von Chancen spreche ich deshalb, wie diese Situation in der Versicherungspraxis höchst selten vorkommt und die Kassen erfahrungsgemäß versuchen Dich auf den Basistarif der PKV zu verweisen.

Nun, die GKV will mich nicht zurücknehmen, soweit deren Aussage am Telefon. Die meinten, ich muss unter der BBG liegen, ansonsten eben der Basistarif der PKV.

Die PKV fechtet den Vertag nach §123 BGB (wohl Absatz 1) an, der aber wohl so ähnlich (wenn nicht sogar identisch) wie der §22 VVG zu sein scheint.

VG

Dieter

GKV verweigert Aufnahme nach Anfechtung PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.10.2012, 10:26 (vor 4240 Tagen) @ Dieter40
bearbeitet von Joachim Röhl, Sonntag, 07.10.2012, 11:16

Aha, Anfechtung wegen Täuschung und Drohung = ein ganz dicker Hund!

Heißt auf deutsch, bei Antragstellung und Beantwortung der Gesundheitsfragen hast Du offensichtlich falsche Angaben gemacht oder wichtige Dinge unter den Tisch fallen lassen. Der Versicherer bekam dann im Vertragsverlauf Behandlungsrechnungen und es bildete sich ein Verdacht. Daraufhin hat er Deine Behandler, die Vorversicherung und auch Dich kontaktiert und das sich ergebende Bild war so belastend, daß man zur Anfechtung schritt ..

Mit der Beitragszahlungspflicht ist wie geschrieben beim anfechtenden Versicherer Schluß, die letzte Kasse wird Dich nach Prüfung des Sachverhaltes nach §5 1 Punkt 13 SGB V aufnehmen. Die Rechtsquellen und zugehörigen Fragebögen findest Du hier, kannst sie gleich ausfüllen und mit allen Unterlagen der angefochtenen PKV direkt zur Kasse gehen, damit die dortige Zugangsprüfung beginnen kann.

PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen?

Denker, Montag, 08.10.2012, 21:11 (vor 4238 Tagen) @ Dieter40

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift nicht, da eine Versicherung gem. 193 Abs. 5 Satz 5 VVG bei einer anderen PKV im Basistarif möglich ist. Für jede andere PKV besteht ein Kontrahierungszwang im Basistarif.:-D

PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.10.2012, 23:41 (vor 4229 Tagen) @ Denker

Dies ist nur dann richtig, wenn eine Private Krankenversicherung bestanden hat. Durch eine Anfechtung nach §123 BGB wurde der Vertrag aber für nichtig erklärt=angefochten und ein Systemwechsel hat faktisch nie stattgefunden .. Du wirfst da Kündigung und Anfechtung durcheinander. Sei beruhigt Denker, dieser Fehler unterläuft sogar gestandenen Sofas, bis dann die Rechtsabteilung nach viel Post hin und her Klarschiff macht.

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