DKV Kamp Tarif (Gesetzliche Krankenkassen)

Anton @, Samstag, 28.03.2015, 00:19 (vor 3320 Tagen)

Hallo,
ich habe eine Frage zu dem DKV Kamp Tarif, wie funktioniert das beim normalen Artzt, gebe ich dem zuerst meine TK Karte und teile ihm danach mit dass er bis zum Höchstsatz abrechen kann da der Rest durch einen PKV übernommen wird? Kann ich dadurch Wartezeit Z.b. beim Orthopäden einsparen da er mir die selbe Wartezeit wie einem Privat Patienten gibt?
Danke für eure Antworten.

Gruß

DKV Kamp Tarif

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 28.03.2015, 13:51 (vor 3319 Tagen) @ Anton

Nein, Sie geben Ihre Kassenkarte nicht beim Arzt ab, sondern müssen Kostenerstattung der GKV nach § 13 SGB V für den Bereich der ambulanten Heilbehandlung ab dem ersten des nächsten Quartals wählen.

Sie gehen dann als Selbstzahler zum Arzt, bekommen eine Rechnung, reichen die bei der GKV ein und bekommen die mit einem Vorleistungsvermerk zurück. Diesen Beleg reichen Sie dann bei der DKV ein!

Es gibt eine GKV und eine PKV die das als geschossene Lösung anbieten, also vollständige Abwicklung bei einer Einreichung.

Vorsicht bei Verordnungen (Arznei-, Verband- Heil-, Hilfsmittel, Transportkosten, etc.) im Zusammenhang mit ambulanter Heilbehandlung.

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DKV Kamp Tarif

Anton, Samstag, 28.03.2015, 14:54 (vor 3319 Tagen) @ derKVProfi

Danke für ihre Antwort!

Bei welcher GKV bzw. PKV wird das denn als vereinfachte Prozedur angeboten?

Wie lange muss den von der Einreichung bei der GKV bis zur Ersattung aller Kosten gerechnet werden? Wird der Artzt so lange warten oder muss ich in Vorauskasse gehen?

Mit Medikamenten sollte es doch eigentlich keine Problemem gebennda ich selbst bei Medikamenten die die GKV nicht bezahlt nur 15% bezaheln müsste. Oder meinten sie etwas anderes?

Ein guter Punkt als Brillenträger ist für mich auch die tatsache dass ich 500 Eur in 2 Jahren erstattet bekomme, dort wird die GKV jedoch nicht in Vorleistung treten da sie es ja generell nicht tut.

Muss der Artzt auf den 3,5 fachen Satz hingewiesen werden oder brechnet er generell nicht höher?

Danke für ihre Hilfe!

Gruß

DKV Kamp Tarif

derKVProfi ⌂ @, Montag, 30.03.2015, 12:02 (vor 3318 Tagen) @ Anton

Alle Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne ein qualifizierter Versicherungsmakler oder auch ein Versicherungsberater.

Gerne weise ich Ihnen aus meiner Marktkenntnis einen kompetenten Ansprechpartner (Versicherungsmakler) nach, der auch bei Ihnen aus der Nähe kommt.

Wenn es nur um die Brille/Sehhilfe geht: da gäbe es dann aber günstiger Möglichkeiten.

Der Anbieter der integrierten Lösung ist die Salus BKK in Kooperation mit den Kostenerstattungstarifen der Württembergischen Krankenversicherung AG.

Die restlichen Punkte sind zu komplex, als das ich die hier kostenfrei rein schreibe. Da muss man schon sehr weit ausholen um die Fragen qualifiziert und vollumfänglich zu beantworten. Das kostet Geld, das Sie entweder über den Beitrag als Courtage an den Versicherungsmakler, oder eben zusätzlich an mich über ein Honorar zahlen. Zusätzlich, da es keinen Nettotarif im Sinne der BGH Rechtsprechung gibt.

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Anton, Dienstag, 31.03.2015, 21:42 (vor 3316 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
sie können mir gerne einen Vertreter im Raum Mönchengaldbach empfehlen.

Vielen Dank

DKV Kamp Tarif

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 31.03.2015, 22:14 (vor 3316 Tagen) @ Anton

So funktioniert das nicht.

Sie mailen mich an und ich gebe Ihre Daten weiter, nachdem Sie dem zugestimmt haben!

Wir müssen schon kommunizieren ... oK?

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Anton, Mittwoch, 01.04.2015, 13:19 (vor 3316 Tagen) @ derKVProfi

Gerne, wie ist ihre Mailadresse?

Mit freundlichen Grüßen

DKV Kamp Tarif

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 01.04.2015, 18:50 (vor 3315 Tagen) @ Anton

th.mueller@derkvprofi.de

Kann man auch finden, wenn man VersSulting oder derKVProfi googlet

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Yipselys, Samstag, 18.04.2015, 14:46 (vor 3298 Tagen) @ Anton

Hallo Anton,

bitte nichts für ungut, aber Sie sollten sich bitte zuerst mal grundlegend informieren.
Über einen Berater kann man das machen, ist aber nicht erforderlich. Kostet zudem auch noch richtig Geld.
Oder warum glauben Sie, daß der "KV-Profi" in diesem Forum sein Netz auswirft?
Die DKV (und alle priv. Ergänzungstarife) erstatten nach dem jeweiligen Tarif.
Ablauf, Leistungen und Kostenerstattung ist in den Tarifen der Verischerung genau beschrieben. Bei Unsicherheiten mit dem Versicherungsvertreter sprechen und ggfs. schriftlich bestätigen lassen.
Ablauf ist prinzipiell wie KV-Profi sagte. Rechnung bei GkV einreichen und danach bei der PkV. Welchen Kostensatz der Arzt abrechnet hängt davon ab, ob Sie mit ihm vorher etwas vereinbart haben. Ansonsten gelten auch die Abrechnungssätze der GkV, ansonsten muß der Arzt dies med. begründen (auch festgelegt-z.B. Behandlungserschwernisse). Wenn nicht hat er Pech gehabt und Sie müssen nicht bezahlen.
Daher Vorsicht was Sie ggfs. beim Arzt vor Behandlung unterschreiben.
GkV und PkV erstatten nach ges. Bestimmungen und Privattarif.
Bei Unsicherheit was die Versicherungen erstatten und was nicht hilft ein Heil - und Kostenplan den man vom Arzt vor Behandlung einfordert (ggfs. noch von einem 2. Arzt). Diesen läßt man dann von GkV und PkV prüfen und kann dann entscheiden bzw. hat Sicherheit was und wieviel erstattet wird.
Eigentlich alles ganz einfach (man muß sich jedoch ein wenig einlesen) und erfordert nun wirklich keinen Versicherungsberater....
Ich bin ja auch nur Privatversicherter und habe die letzten 20 Jahre auch keinen "Berater" benötigt.

DKV Kamp Tarif

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 18.04.2015, 15:30 (vor 3298 Tagen) @ Yipselys

Ich werfe mein Netz aus?

Es bedarf keines Versicherungsberaters?

ne klar, weil der VersicherungsVERTRETER so toll ist, gell und vor allem die Interessen des Kunden vertritt ... sorry, aber ich bitte Sie!

natürlich kann man die Bedingungen lesen, aber was dann in der Praxis abläuft, ist dort nicht niedergeschrieben.

Völlig Unkenntnis zeigen Sie hier:

"Ansonsten gelten auch die Abrechnungssätze der GkV, ansonsten muß der Arzt dies med. begründen (auch festgelegt-z.B. Behandlungserschwernisse). "
Das ist schon abenteuerlich und FALSCH!

"Wenn nicht hat er Pech gehabt und Sie müssen nicht bezahlen.
Daher Vorsicht was Sie ggfs. beim Arzt vor Behandlung unterschreiben."

Sorry, aber so einfach ist es ja nicht.

Auch Ihre Idee mit dem Heil- und Kostenplan ... das kann man bei Zahnersatz machen. Bei akuten Krankheiten ist das schon gesundheitsgefährdend!

Man kann ja auch nicht jeden Tag nach Lust und Laune switchen.

Und es gibt sehr große Unterschiede zwischen den Produkten und viele Details die man Wissen und kennen sollte.

Solche Tarife liegen regelmäßig bei 1.000 Euro p.a. und mehr und Sie meinen, dass eine neutrale Beratung für angemessene Preise (wir sprechen von 178,50 bis 357,-- Euro je nach Umfang) nicht angemessen sind, wenn man dafür eine Beratung inkl. Empfehlung bekommt, die man selbst beauftragt und bezahlt ... also unabhängig ist?

Ich bitte Sie!

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Adam, Samstag, 22.07.2017, 13:37 (vor 2473 Tagen) @ Anton

Du gehst als Privatpatient zum Arzt (Hausarzt, Spezialisten,...). Dort wirst du dann auch dementsprechend behandelt. Deine gesetzliche KV muss der Kostenerstattung stattgeben, denn nach deinem Arztbesuch bekommst du eine Rechnung von dem Arzt, welche du zuerst bei der gesetzlichen, dann bei der privaten KV einreichen musst. Die gesetzliche KV übernimmt die "normale" Leistung - die private KV anschließend die Differenz.

DKV Kamp Tarif

Czauderna, Sonntag, 23.07.2017, 11:14 (vor 2472 Tagen) @ Adam

Hallo,
und du meinst, dass der Anton nach zwei Jahren hier noch einmal reinschaut ?. Optimist. Ich der Sache hast du allerdings recht, er kann die Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse beantragen, dann muss er aber seine eGK. nicht beim Arzt abgeben, denn er ist ja Privatpatient. Um Zeit und evtl. Probleme zu vermeiden rate ich dazu, diesen Antrag auf Kostenerstattung vorher bei der Krankenkasse zu beantragen.
Gruss
Czauderna

DKV Kamp Tarif

derKVProfi ⌂ @, Montag, 24.07.2017, 13:57 (vor 2471 Tagen) @ Czauderna

und es war detailliert erklärt!

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