PKV und Psychotherapie (Private Krankenversicherungen)

Merlin13, Samstag, 18.02.2017, 22:01 (vor 2622 Tagen)

Hallo zusammen,

in ein paar Monaten beginnt für mich das Referendariat. Dazu würde ich gerne in die PKV wechseln. Ein Problem könnte dabei eine Psychotherapie darstellen, die ich im Jahr 2012 gemacht habe. Auf der Suche nach passenden Versicherungsangeboten ist mir eine Versicherung aufgefallen, die nach stationären Behandlungen der letzten 5 Jahre und nach ambulanten Behandlungen der letzten 3 Jahre fragt. Dementsprechend würde die Therapie ja nicht mehr in das zeitliche Raster fallen. Muss ich sie dennoch angeben? In einer Tabelle aus dem Internet habe ich gesehen, dass Fragen, die die Psyche betreffen, die letzten drei Jahre betreffen. In der Therapie ging es damals um eine sehr plötzliche Trennung von meinem Freund. Ich war damals auch erst 20, konnte mit der Situation nicht so gut umgehen und dachte mir, dass die Therapie mir vielleicht helfen kann. Letztendlich habe ich nicht viele Sitzungen gebraucht (ich glaube nur 4). Eine kurze Einschätzung bezüglich der Angaben (die ich ehrlich machen möchte) würde mir sehr helfen.

PKV und Psychotherapie

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 19.02.2017, 09:58 (vor 2622 Tagen) @ Merlin13

Es ist wirklich abhängig von den damals gestellten und behandelten Diagnosen.

Eine Depression ist eigentlich immer da, als eigentlich nicht wirklich behandelt.

War es wirklich nur Bewältigung von aktuellen Problemen, dann war es eher Coaching und ist nicht mehr anzugeben, wenn nur nach den letzten drei Jahren gefragt wird.

Überwiegend wir nach 5 Jahren gefragt, was dann auch unproblematisch sein könnte, wenn die Therapie vor mehr als 5 Jahre beendet wurde.
Entscheidend ist auch, ob das als beendet und abgeschlossen bewertet wurde, also vom Psychotherapeuten und dem Arzt der das verordnet hat. Bitte ziehen sie doch Ihre Patientenakten und schauen mal, was dort wirklich vermerkt ist!

Ggf. bleiben Sie im Referendariat doch einfach in der GKV.

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

PKV und Psychotherapie

Steinbock @, Sonntag, 09.04.2017, 12:42 (vor 2573 Tagen) @ Merlin13

Hallo Merlin13,

wenn es eine stationäre Behandlung war - wäre sie ja noch in dem zeitlichen Raster.

Bei einer ambulanten Behandlung kommt es darauf an, ob Medikamente verschrieben wurden - und wie lange du diese noch eingenommen hast.

Die einzelnen Details solltest du auf jeden Fall mit deinem Versicherungsvermittler besprechen.

Gruß vom Steinbock

PKV und Psychotherapie

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.04.2017, 13:40 (vor 2573 Tagen) @ Steinbock

Wenn ich mir diese Antwort auf der Zunge zergehen lasse und wenn ich dann noch unterstelle, dass Sie Versicherungsvermittler sind, dann muss ich dringend warnen!

Ein Teil meiner täglichen Arbeit sind Anfechtungen und Rücktritte die sich aus solchen Aussagen ergeben.

ohne Kenntnis der damals erstellen Daten des Leistungserbringers (Patientenakte) ist eine abschließende Einschätzung, was angegeben werden muss, gar nicht möglich!

Es geht eben nicht nur um Daten einer Behandlung, sondern auch um Krankheiten und Beschwerden, die im Antrag abgefragt werden!

Außerdem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die PKV über die Antragsfragen auszusuchen! Das kann man machen, aber führt es zu einem guten Ergebnis?

--
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Steinbock @, Sonntag, 09.04.2017, 18:14 (vor 2572 Tagen) @ derKVProfi

mein lieber Herr Müller,

Sie möchten mich warnen, vor was?

Mit welchem recht überhaupt?

Könnte es denn auch sein, dass Sie nur Mitarbeiter eines Versicherungsberaters sind?

Den Namen Thorulf Müller finde ich zumindest nicht im Vermittler-Register der IHK!

Außerdem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die PKV über die Antragsfragen auszusuchen! Das kann man machen, aber führt es zu einem guten Ergebnis?

Dann scheinen Sie sich mit der Tätigkeit eines guten Versicherungsvermittlers nicht auszukennen!

Denn in solch einem Fall, würde ich einen Probeantrag ohne Namen und Adressdaten des Kunden einreichen.

Nur der Vorteil wäre, dass der Kunde dem Versicherungsvermittler im Gegensatz zu einem Versicherungsberater kein Honorar für diese Tätigkeit zahlen muss.

PKV und Psychotherapie

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.04.2017, 20:16 (vor 2572 Tagen) @ Steinbock

mein lieber Herr Müller,

Sie möchten mich warnen, vor was?

Vor Anstiftung zum Betrug!


Mit welchem recht überhaupt?

Mit dem Recht der Koryphäe im Bereich PKV und Biometrie!


Könnte es denn auch sein, dass Sie nur Mitarbeiter eines Versicherungsberaters sind?

Ja, so ist es!


Den Namen Thorulf Müller finde ich zumindest nicht im Vermittler-Register der IHK!

Der Versicherungsberater heißt VersSultign UG (haftungsbeschränkt) und ist eine juristische Person!

Außerdem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die PKV über die Antragsfragen auszusuchen! Das kann man machen, aber führt es zu einem guten Ergebnis?


Dann scheinen Sie sich mit der Tätigkeit eines guten Versicherungsvermittlers nicht auszukennen!

Doch, seit über 30 Jahren! Die Auswahl über Gesundheitsfragen kann ergänzent sinnvoll sein, aber nicht so hart auf der Grenze (3 Jahre zurück PT - weil es nur einen oder zwei gibt, die so einschränken, aber eben in Realität anders Fragen!
>

Denn in solch einem Fall, würde ich einen Probeantrag ohne Namen und Adressdaten des Kunden einreichen.

Das ist ja kein Antrag, auch kein Probeantrag - und ein erfahrener Versicherungsberater weiß, was er wie tut!


Nur der Vorteil wäre, dass der Kunde dem Versicherungsvermittler im Gegensatz zu einem Versicherungsberater kein Honorar für diese Tätigkeit zahlen muss.

Deswegen ist der Versicherungsvermittler auch nicht "unabhängig" - spätestens ab iDD Umsetzung!

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Steinbock @, Montag, 10.04.2017, 13:26 (vor 2572 Tagen) @ derKVProfi

[Eintrag wegen Verstoß gegen die Forumsregeln gelöscht. D. Red.]

PKV und Psychotherapie

admin ⌂ @, Braunschweig, Montag, 10.04.2017, 13:44 (vor 2572 Tagen) @ Merlin13

Da die Sachargumente nun ausgetauscht sind schließen wir diese Diskussion. Bitte beachten Sie die Forumsregeln!
D. Red.

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