Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland (Private Krankenversicherungen)

Jochen, Mittwoch, 12.04.2017, 13:57 (vor 2564 Tagen)

Hallo Forum,

ich bin Beamter, beim Bund angestellt und bei der Debeka versichert. In den nächsten Jahren möchte ich mir meinen Jugendtraum erfüllen und für ein Jahr in Neuseeland Urlaub machen. Mit meinem Dienstherren habe ich schon gesprochen. Prinzipiell könnte ich für ein Jahr Sonderurlaub, natürlich ohne Gehalt, bekommen. Wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Ist meine PKV auch in Neuseeland gültig? Muss ich eine andere Krankenversicherung bei der Debeka oder in Neuseeland abschließen? Falls ja, was ist dann mit meinem jetzigen Vertrag? Könnte ich den dann "ruhen" lassen, oder muss ich dann für zwei Versicherungen bezahlen?

Vielen Dank und viele Grüße
Jochen

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 12.04.2017, 17:09 (vor 2563 Tagen) @ Jochen

Nun, da ist doch die Debeka der korrekte Ansprechpartner, oder?

Da ich schon bei Beamter und angestellt und dem Begriff Gehalt stutzig werde ....

Sind Sie Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?

Beihilfe Bund oder doch 100% versichert?

P/Z oder B nzw. PN oder N versichert?

Im Prinzip ja, aber ....

Ich würde das anders handhaben. Kommt aber auf viele sehr individuelle Aspekte an!

Warum lassen Sie sich nicht professionell beraten?

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Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 10:25 (vor 2563 Tagen) @ derKVProfi

Warum lassen Sie sich nicht professionell beraten?

Weshalb sollte er teures Geld verbraten, bei sogenannten Versicherungsberatern, die sich mit dem Beamtenstatus nicht auskennen.

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 13.04.2017, 12:17 (vor 2563 Tagen) @ Steinbock

Nun, dafür kennen sich andere nirgendwo aus und haften auch nicht, für das was Sie verbeiten, weil sie anonym sind!!!

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Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 13:24 (vor 2563 Tagen) @ derKVProfi

Nun, dafür kennen sich andere nirgendwo aus und haften auch nicht, für das was Sie verbeiten, weil sie anonym sind!!!

Und der liebe nette Thorulf Müller haftet mit Sicherheit auch nicht, da er weder ein Versicherungsberater ist noch im Vermittler-Register bei der IHK eingetragen ist.

www.vermittlerregister.info

Einfach mal nachschauen, ob der Name Thorulf Müller hier auftaucht.

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 13.04.2017, 14:26 (vor 2562 Tagen) @ Steinbock

Nun, ich hafte auch nur in einem Beratungsmandat und zwar als Angestellter der VersSulting UG haftungsbeschränkt, die sehr wohl im Vermittlerregister steht.

Sie wollen es aber scheinbar nicht verstehen und wiederholen deshalb ständig diese eindeutig sinnleere Aussage!

Was Sie bezwecken ist eindeutig und durchschaubar .... Herr G, der mit mehreren Accounts tanzt!!

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Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 10:22 (vor 2563 Tagen) @ Jochen

Hallo Jochen,

dies ist ganz einfach, Du rufst bei der Debeka an und bittest um eine Vertragsänderung auf 100 % Leistung, da du während der Freistellung ohne Gehalt, keinen Beihilfeanspruch hast.

Eine weitere Krankenversicherung in Neuseeland ist nicht erforderlich und könntest du auch nicht abschließen.

Nach Rückkehr in deine aktive Beamtentätigkeit wird der Vertrag wieder Beihilfekonform geändert.

Gruß vom Steinbock

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 13.04.2017, 12:17 (vor 2563 Tagen) @ Steinbock

Wenn man Geld verbrennen will, dann macht man das zum Beispiel so!

Oder sie beauftragen einen professionellen Versicherungsberater, der ihnen zeigt, wie es wirklich geht, und geben ihm das Geld, dass sie sonst bei der Debeka verbrennen, weil sie glauben, dass Steinbock von irgendetwas Ahnung hätte ...

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Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 13:19 (vor 2563 Tagen) @ derKVProfi

@derKVProvi

Sie sind es nicht wert, dass man ihnen überhaupt antwortet.

Nur soviel, von Beamtenrecht haben Sie keinen blassen Schimmer, denn sonst hätten Sie Jochen nicht mit solch einem Unsinn geantwortet.

Da ich schon bei Beamter und angestellt und dem Begriff Gehalt >stutzig werde ....

Sind Sie Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?

Diese Antwort spricht ja schon für sich.

Nein - er ist Beamter und hat die Möglichkeit sich vom aktiven
Dienst ohne Beamtenbezüge beurlauben zu lassen. Und in dieser Zeit bekommt er auch keine Beihilfe.

Dies kann man dann im Bundesbeamtengesetz, bzw. in den Beihilferichtlinien nachlesen.

Nun - vielleicht lernen Sie ja etwas dazu!
Als Journalist waren Sie sicherlich besser.

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 13.04.2017, 14:24 (vor 2562 Tagen) @ Steinbock

Beamter bekommt Gehalt?

Beamter ist Arbeitnehmer?

Ich bitte SIE!

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Steinbock @, Donnerstag, 13.04.2017, 18:25 (vor 2562 Tagen) @ derKVProfi

Und schon wieder liegen Sie daneben!

Ja - ein Beamter bekommt Gehalt!

Ein Blick in das Bundesbesoldungsgesetz hilft:


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1.
Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,
2.
Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: 1.
Grundgehalt,

2.
Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,
3.
Familienzuschlag,
4.
Zulagen,
5.
Vergütungen,
6.
Auslandsbesoldung.

(3) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge: 1.
Anwärterbezüge,
2.
vermögenswirksame Leistungen.

(4) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände.


Natürlich ist ein Beamter nicht angestellt - nur diesen Text liest man öfters in Foren - nehme ich nicht mehr so ernst.

Ein Beamter hat auch keinen Arbeitsvertrag und man kann ihm auch nicht kündigen.

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 13.04.2017, 18:56 (vor 2562 Tagen) @ Steinbock

Sehen Sie Steinbock ...

so wie ih es korrigiert und hinterfragt habe ...

Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht zu hinterfragen ...

Weil die Leute es eben oft durcheinander bekommen!

Und weiter: Ihre Empfehlung 100% Debeka ist schlichtweg teuer und ggf. auch nachteilig. Aber ggf. eine möglich Lösung, wenn die anderen nicht gehen!

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Steinbock @, Freitag, 14.04.2017, 01:21 (vor 2562 Tagen) @ derKVProfi

Als Alternative, bleibt ihm noch, sich in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abzumelden und seine Wohnung aufzulösen.

Denn sonst kommt er aus der PKV nicht raus.

Oder welche Möglichkeit sehen Sie sonst noch?

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 14.04.2017, 09:42 (vor 2562 Tagen) @ Steinbock

Ihr lebt immer noch in der Welt von Wohnsitzen ...

Europa tickt anders ...

EU-Recht sticht!

Es geht um den gewöhnlichen Aufenthalt! Und der ist bei Sabbatical und 12 Monaten in New Zealand nun einmal nicht hier!

Ich löse es anders, weil es (ggf.) preiswerter geht, als 100% Debeka!

Dazu bedarf es der individuellen Kommunikation! Man nennt es Beratung!

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Tom, Freitag, 14.04.2017, 22:49 (vor 2561 Tagen) @ derKVProfi

Ich lese hier mit und amüsiere mich über die Streiterei bzw. die Geheimnistuerei von Herrn Müller.
Herr Müller kann hier nur eine langfristige Auslandsreise-KV (1) oder Expatriate-KV (2) meinen.

Bei (1) ist das Problem, dass man bei einem größeren Schaden, also z.B. Unfall doch gern je nach Bedingungen bei Transportfähigkeit nach D zurückgeflogen wird. Dann müsste man aber bei der Rückkehr in D wieder versichert sein. Ob sich die Debeka auf so ein Konstrukt bei der Anwartschaft einlässt (also zuerst aus dem Beihilfetarif in den Volltarif, dann Anwartschaft und dann Rückkkehr im Notfall bei vorzeitiger Rückkehr in den Volltarif, bis das Sabbatical zu Ende ist und man wieder beihilfeberechtigt ist).

Bei (2) sind doch bei einem vernünftigem Tarif Gesundheitsprüfungen nötig. Aber vielleicht hat da Herr Müller eine Versicherung in England an der Hand, die auf sowas verzichtet. Bei einer vorzeitigen Rückkehr aus welchen Gründen auch immer greift aber dann wieder die Versicherungspflicht im Inland, also müsste die Anwartschaftsvereinbarung bei der Debeka auch recht präzise formuliert sein.

Allerdings müsste der Krankenrücktransport irgendwie sowieso abgesichert werden. Aber hier gibt es auch billige Pur-Lösungen.

Summa sumarum: Viel Aufwand, wohl Lücken bei einigen Unabwägbarkeiten (vorzeitige Rückkehr) und dann noch eine saftige Beratungsrechnung für den Versicherungsberater: Ob sich das lohnt? Wäre ein Rechenexempel.

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 15.04.2017, 02:07 (vor 2561 Tagen) @ Tom

Keine Geheimnistuerei, sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten!

Und sowohl eine kurz- bis mittelfristige AS-Police, als auch eine Internationale Police (UK, F, L, JPN, etc.) ist möglich.

Das Thema Ende der AW bei Rückkehr ist lösbar, sowohl inHinsicht auf nirt beihilfefähig, als auch beihilfefähig!

die angesprochenen Besonderheiten sind zu regeln, und dafür braucht es detailliertes Fachwissen und Bevollmächtigung zum Handeln!

Es geht um das "WIE" ....

Und es ist auch nicht immer die richtige Lösung, sondern hängt von vielen Aspekten ab, die im Vorfeld zu prüfen sind!

Mir geht es nicht darum, dass es EINE Lösung gibt, sondern eben nur eine individuelle Lösung! Dazu bedarf es einer persönlichen und individuellen Beratung!

Übrigens kann es auch sein, dass die Lösung die 100% Versicherung bei der Debaka ist. Hier greifen dann § 199 und § 204 VVG. Und auch dann sind viele Details zu verhandeln und zu beachten!

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Steinbock @, Sonntag, 16.04.2017, 10:52 (vor 2560 Tagen) @ derKVProfi

@derKVProfi,

kann es sein, dass ihnen hier Fachwissen fehlt?

Die PKV kann er nur kündigen oder in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln, wenn er eine Ersatzversicherung gemäß den Richtlinien der BAFIN vorweist, oder sich beim Einwohnermeldeamt abmeldet.

Vergessen Sie doch endlich mal ihre unsinnigen Kommentare mit Hinweis einer persönlichen Beratung als sogenannter Versicherungsberater (der Sie ja gar nicht sind).

Sie bewegen sich im Bereich der Falschberatung!

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derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 16.04.2017, 13:24 (vor 2560 Tagen) @ Steinbock

Nein, ich bewege mich nicht im Bereich der "Falschberatung" und die fragende Person hat mir auch kein Beratungsauftrag erteilt. Es hat auch keine Beratung stattgefunden, es wurde nur über alternative Möglichkeiten gesprochen und eine Beratung auf der Basis der Prüfung des individuellen Falles angeboten!

Ich sagte, dass es auch andere Lösungen gibt und wir hier sehr wohl andere Lösungen suchen können - es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welchen weg man geht!

Ihre Aussage zu Folgeversicherungsnachweis bei Auslandsaufenthalt über 181 Tage und auf auf den geschilderten Fall falsch ... lesen sie MB/KK und SGB V!

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Gast - Steinbock, Sonntag, 16.04.2017, 14:55 (vor 2559 Tagen) @ derKVProfi


Ihre Aussage zu Folgeversicherungsnachweis bei Auslandsaufenthalt über 181 Tage und auf auf den geschilderten Fall falsch ... lesen sie MB/KK und SGB V!

Dies sind die Antworten die eines Versicherungsexperten nicht würdig sind. Dieser würde zumindest die Rechtsquelle mit § nennen.

Tatsache ist, dass die PKV gekündigt werden müsste zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3 monatiger Kündigungsfrist und eine Folgeversicherung die der GKV oder PKV entspricht abgeschlossen werden.

Eine europäische Versicherung nach Leistung einer Sachversicherung ist nicht möglich. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht.

Scheinbar ist unserem T. Müller nicht bekannt, dass seit 2009 eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht.

Alternativ-Möglichkeit wäre nur bei Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland.

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 16.04.2017, 20:05 (vor 2559 Tagen) @ Gast - Steinbock

Sie liegen völlig falsch Steinbock und ich werde mich nicht durch Ihre Provokationen zur Nennung von Rechtsgrundlagen, die meine Meinung bestätigen, verführen lassen.

ich verschleudere mein Wissen nicht für UMME!

In einem konkreten individuellen und persönlichen Beratungsmandat, werde ich die rechts2quellen offen legen!

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Jochen, Mittwoch, 03.05.2017, 09:16 (vor 2543 Tagen) @ Jochen

Hallo Forum,

mittlerweile habe ich mich mit meinen Debeka-Vertreter beraten und eine praktikable Lösung für meinen Sonderurlaub gefunden.

Ich finde es schade, dass man in diesem Forum kaum noch hilfreiche Antworten bei Problemen bekommt. Spätestens nach drei Antworten geht das Gezanke bis hin zu persönlichen Beleidigungen los, und bald weiß niemand mehr, worum es eigentlich geht.

Besonders hervorheben möchte ich den User "derKVProfi" (Thorulf Müller), der es immer innerhalb kurzer Zeit schafft, einen ganzen Thread für seinen persönlichen Rachefeldzug gegen GKVler, Steinbock, Czauderna, Vers.-Berater Gamper und vielen anderen zu missbrauchen. Möchte man Lösungsansätze oder ein paar Praktikable Tipps von ihm, will er es nur für Geld verraten. Aus meiner Sicht ist das nicht der Sinn eines Forums.

Schade, dass ein ehemals so gutes Forum durch einen oder wenigen Usern so runtergekommen ist. Ich werde mich wohl zukünftig mit meinen KV-Problemen gleich an entsprechende Vertreter bzw. Berater aus meiner Region wenden.

Gruß Jochen

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

Czauderna, Mittwoch, 03.05.2017, 10:30 (vor 2543 Tagen) @ Jochen

Hallo,
wo du recht hast, hast du recht - dieses Forum war mal ganz anders.
Ich finde das auch sehr bedauerlich.Ich bin beispielsweise gegen jegliche Werbung, erst recht nicht für sich selbst oder den eigenen Arbeitgeber - aber, es geht auch anders.
Gruss
Czauderna

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

Vers.-Berater Gamper, Fulda, Mittwoch, 03.05.2017, 10:54 (vor 2543 Tagen) @ Jochen

Hallo Jochen,

Sie haben das vollkommen richtig erfasst und beschrieben. Es gibt natürlich auch Alternativen zu einer agressiven Kundenakquisition und das Führen von "Rachefeldzügen" gegen praktisch jeden, der als Experte wahrgenommen werden könnte.

Ich habe persönlich auch meine Probleme mit Geschäftsmodellen, die alleine auf vermeintlichen Informationsasymmetrien aufbauen, d.h. wo Menschen für etwas bezahlen, was eigtentlich eine "Second-Hand"-Information ist.

Viel besser finde ich darüber nachzudenken, welche Leistungen Menschen tatsächlich mittel- bzw. langfristig Nutzen stiften. Dazu gehören i.d.R. nicht einfache Tipps und Empfehlungen.

Mit besten Grüßen

--
Versicherungsberater
Robert Gamper
Erlaubnisinhaber nach § 34 e der Gewerbeordnung

Wilhelmstraße 5, 36037 Fulda, Deutschland
Telefon: 0661 / 20069556
E-Mail: versicherungsberaterrobertgamper@posteo.de

Ein Jahr Sonderurlaub in Neuseeland

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 06.05.2017, 18:52 (vor 2539 Tagen) @ Vers.-Berater Gamper

Ich habe persönlich auch meine Probleme mit Geschäftsmodellen, die alleine auf vermeintlichen Informationsasymmetrien aufbauen, d.h. wo Menschen für etwas bezahlen, was eigtentlich eine "Second-Hand"-Information ist.

Da ich ja nur Second-hand-Informationen zu Geld machen will, stellt sich mir die frage, wieso niemand auf die eigentlich naheliegende Lösung gekommen ist.

Sehen Sie Herr Gamper - ich rede über Sie nicht negativ und ich glaube, dass Sie von Finanzierungen auch wirklich Ahnung haben.

Sie tune s ständig und überall - sprechen schlecht über mich ... #Sie sollten Ihr Verhalten überprüfen.

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nur so, Mittwoch, 03.05.2017, 13:06 (vor 2543 Tagen) @ Jochen

Du könntest dem Sinn des Forums gerecht werden und verraten, wie diese praktikable Lösung nun aussieht. Dann haben andere mehr davon also nur zu erfahren dass es eine praktikable Lösung gibt, falls ein ähnlich gelagerter Fall gegeben ist.

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derKVProfi ⌂ @, Samstag, 06.05.2017, 14:48 (vor 2539 Tagen) @ Jochen

gegen "Czauderna" - was habe ich nicht mitbekommen ...???


Ich führe hier auch keine "Rachefeldzüge" mich intereressieren weder GKVler, noch Steinbock noch Herr Gamper ...

Die 'Anfeindungen kommen von anderen und richten sich gegen mich!

Ich hoffe das der Debeka Angestellte - die haben keinen Vertreter - Sie gut beraten hat. Wenn Sie doch sowieso zu ihm gehen, was ist dann Ihr Wunsch hier?

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Jochen, Mittwoch, 10.05.2017, 08:28 (vor 2536 Tagen) @ derKVProfi

Ich hoffe das der Debeka Angestellte - die haben keinen Vertreter - Sie gut beraten hat. Wenn Sie doch sowieso zu ihm gehen, was ist dann Ihr Wunsch hier?

Ich nutze diverse Foren zu den verschiedensten Themengebieten, um mich über verschiedene Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen zu informieren, und um neue Denkanstöße zu bekommen, um dann, wie in diesem Thread, gut informiert zu einem Debeka Vertreter oder Angestellter zu gehen und mich beraten zu lassen. Durch die Antworten in den Foren bin ich dann meistens so gut informiert, dass ich die Aussagen der Vertreter, Berater oder... nachvollziehen und qualifizierte Fragen stellen kann, um dann mit einem guten Gewissen den Vertrag zu unterschreiben.

Ein Forum brauche ich nicht um zu erfahren, ob ein Debeka-Berater ein Angestellter oder ein Vertreter ist. Auch habe ich kein Interesse an Versicherungsberatern (oder deren Angestellten), die nur kostenpflichtige Informationen verkaufen wollen. Meiner Meinung nach gehört so etwas nicht in ein Forum und deren Beiträge sollten regelmäßig gelöscht werden. Total überflüssig finde ich auch, wenn mehrere Forenmitglieder einen Thread nutzen, um Ihren Kleinkrieg auszufechten. Das hilft dem Fragesteller überhaupt nicht weiter.

Ich habe das Gefühl, dass Sie, Herr Müller, die Bedeutung eines Forums nicht verstanden haben. Sie nutzen es doch nur als Werbeplattform für Ihren Arbeitgeber.

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.05.2017, 10:34 (vor 2536 Tagen) @ Jochen

sicher, sicher ...

Sie wollen qualifizierte Informationen, aber Versicherungsberater sollte man löschen ....

#MadeMyDay

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Jochen, Mittwoch, 10.05.2017, 11:12 (vor 2536 Tagen) @ derKVProfi

Sie haben mich immer noch nicht verstanden. Ich erwarte im Forum keine qualifizierten Informationen, die rechtssicher sind, sondern Erfahrungen, Meinungen und Erklärungen von anderen Usern, die schon mal ähnliche Probleme hatten. Qualifizierte Informationen erwarte ich danach von meinem Versicherungsberater, -angestellter oder Vertreter, den ich dann selbstverständlich entsprechend bezahle (indirekt durch den Vertragsabschluss oder direkt durch ein Honorar auf Stundenbasis).
Die Informationen aus dem Forum benötige ich um die Ausführungen meines Versicherungsvertreters zu verstehen und zu hinterfragen, damit ich auch wirklich das bekomme, was ich auch haben will.

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.05.2017, 13:00 (vor 2536 Tagen) @ Jochen

Niemand verbietet Ihre Erwartung.

Wir hatten Ihnen angeboten die ideale Lösung für Sie zu gestalten. Da war von Ihnen nicht erwünscht. Das haben wir akzeptiert.


Die Anfeindungen mit gegenüber kamen von anderen Personen. Die habe eine Empfehlung, die ich hier gar nicht konkretisiert hatte, in Frage gestellt.

Mit Ihnen hatte ich kein Problem. außer: sie haben aber meine Nachfragen auch nicht beantwortet. Das ist natürlich auch respektlos.

Vielleicht hätte ich, wenn Sie mir meine Nachfragen beantwortet hätten, ja einen Hinweis gegeben. Wobei ich eigentlich die Marktbegleiter und anonymen Unbekannten die hier h+ihr Unwesen treiben ungern schlau mache.

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Thomas2, Dienstag, 08.08.2017, 11:34 (vor 2446 Tagen) @ derKVProfi

Ich schreib noch was zum Thema :-)
Der einfache Weg ist die 100% Absicherung bei der Debeka.
Aber ich habe in der Vergangenheit für meine Kunden immer geprüft, ob eine AW & temporäre KV bei einem anderen Unternehmen nicht besser/günstiger ist. Das funktioniert sehr gut, auch wenn es hier einige nicht glauben mögen.
Eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt o.ä. habe ich bisher in den vergangenen 3 Fällen nicht benötigt.

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