Mahnung Beitragsschulden (Gesetzliche Krankenkassen)

Her xxx, Mittwoch, 24.05.2017, 12:40 (vor 2522 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Brief der IKK erhalten mit einer Forderung.

Ich hole kurz aus:
Ich war arbeitslos und musste mich im August 2014 freiwillig versichern bis Januar 2015, da die Freundin zuviel verdiente.
Den Beitrag für Januar 2015 habe ich nicht gezahlt,wahrscheinlich vergessen, übersehen, ect.
Eine Erinnerung ect von der IKK habe ich nicht bekommen über den Beitragsrückstand.
Heute ( 23.05.2017)habe ich dann den Brief erhalten mit der Forderung des Rückstandes.
Ursprünglicher Beitrag 165,66 euro, mit Säumniszuschlägen und Zinsen insgesamt 336,66 euro.

Meine Frage dazu:
Darf die IKK sich einfach nach über 2 Jahren melden mit diesen Zuschlägen ?

Hätte sie nicht vorher mich darauf hinweisen müssen das ich einen Beitragsrückstand habe ?


Danke im vorraus für Hilfe und Antwort.

Mahnung Beitragsschulden

Czauderna, Freitag, 02.06.2017, 20:16 (vor 2513 Tagen) @ Her xxx

Hallo,
Beiträge verjähren 4 Jahre nach Fälligkeit, d.h. vom Grundsatz her musst du den Beitrag zahlen.
Die Frage, ob du auch die aufgelaufenen Säumniszuschläge zahlen musst, die ist nicht so einfach zu beantworten - kommt es doch darauf an ob und wie oft die Kasse nachweislich den Beitrag bei dir angefordert hat - so, wie geschildert sehe ich hier eine Verhandlungsmöglichkeit.
Gruss
Czauderna

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