Rückwirkender Wechsel PKV -> GKV wer zahlt? (Private Krankenversicherungen)

JensK, Mittwoch, 27.12.2017, 16:06 (vor 2283 Tagen)

Hallo,

ich werde rückwirkend zu Anfang des Monats ALG1 bekommen und dadurch pflichtversichert sein. Über den Antrag ist noch nicht entschieden, da mir noch nicht alle ehemaligen Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigungen ausgefüllt haben und ich extrem kurzfristig gekündigt wurde (direkt vor Beginn der Probezeit). Sobald die Unterlagen bei mir eingegangen sind, wird der Antrag von der Agentur aber aus meiner Sicht zu 99,9% positiv beschieden werden und dann bin ich rückwirkend pflichtversichert.

Zur Zeit bin ich noch privat versichert, da ehemals über JAEG. Die Frage ist nun: wenn ich jetzt zum Arzt gehe (und das möchte ich), was dann? Wenn es eine Privatbehandlung ist und ich die PKV rückwirkend kündige, wird sie wohl kaum die jetzigen Behandlungen übernehmen. Bei der GKV bin ich aber noch nicht Mitglied - Antrag ist zwar gestellt, aber bis die Arbeitsagentur mir nicht das ALG1 bestätigt bekomme ich ja keine Mitgliedschaft und Versichertenkarte.

Was tue ich nun, wenn ich zum Arzt muss, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben? Die einzige Möglichkeit wäre aus meiner Sicht noch privat versichert zu bleiben - aber das kann doch nicht die einzige Möglichkeit sein? Da kommen ja große Mehrkosten auf mich zu, die vom ALG1 schwer zu bezahlen sein werden.

Rückwirkender Wechsel PKV -> GKV wer zahlt?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 28.12.2017, 11:31 (vor 2282 Tagen) @ JensK

1. selbst zahlen...

2. mit PKV abrechnen und die PKV dann zu einen späteren Zeitpunkt kündigen....

3. den Leistungserbringern die Situation klären und besprechen .....

4. ggf. mit der Krankenkasse sprechen?

5. die Bearbeitung bei der Agentur für Arbeit beschleunigen?

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Rückwirkender Wechsel PKV -> GKV wer zahlt?

JensK (nicht eingeloggt), Samstag, 30.12.2017, 14:02 (vor 2280 Tagen) @ derKVProfi

2. mit PKV abrechnen und die PKV dann zu einen späteren Zeitpunkt kündigen....

Also "doppelt" zahlen. Geht natürlich, aber nicht günstig.

3. den Leistungserbringern die Situation klären und besprechen

Probiert. Resultat: wir können nur privat abrechnen.

4. ggf. mit der Krankenkasse sprechen?

Probiert. Resultat: wir können Mitgliedschaft nur nach Nachweis von AA bestätigen.

5. die Bearbeitung bei der Agentur für Arbeit beschleunigen?

Da bin ich dran, ist aber schleppend.

Ich komme zwar finanziell klar und die Pflichtversicherung wird nur übergangsweise sein. Nichtsdestotrotz finde ich es verwunderlich, dass ein solcher Zustand überhaupt eintreten kann.

Trotzdem danke für die Antwort!

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