Härtefallregelung Zahnersatz (Gesetzliche Krankenkassen)

ohti7768, Donnerstag, 16.04.2020, 04:21 (vor 1464 Tagen)

Ich habe einen Heil und kostenplan für Zahnersatz. Ich habe Anfang Januar einen Hartz iv Antrag gestellt, dieser wurde bis heute nicht bearbeitet. Durch die jetzige Lage kann die Bearbeitung noch Monate dauern.

Meine Frage:
In den Antragsformularen werden nur Einnahmen abgefragt. Wo kann man aber Ausgaben wie Unterhalt angeben? Die Krankenkasse teilte mir mit dass das nicht relevant sei, weil nur Unterhalt auf der Einnahmenseite zählen würde.
Ich zahle 790€ Unterhalt welchen ich zahlen muss ( Gerichtsurteil). Müsste nicht dieser Unterhalt vom Brutto abgezogen werden?
Nach dem SGB ist Kindesunterhalt einkommensmindernd und ich bin da direkt im Hartz iv. Ohne fertigen Bescheid bin aber drüber.

Es gab da auch einmal eine Seite im internet wo die Verwaltungsvorschriften waren und dort wurde auch erklärt dass der Unterhaltsbezug Einkommen ist und die Zahlung von Unterhalt das Einkommen mindert.

Härtefallregelung Zahnersatz

Mike, Donnerstag, 16.04.2020, 06:32 (vor 1464 Tagen) @ ohti7768

Und was hat das Ganze in einem Forum für Krankenversicherungen zu suchen?

Härtefallregelung Zahnersatz

Czauderna, Donnerstag, 16.04.2020, 09:24 (vor 1464 Tagen) @ ohti7768

Hallo,
das hat sehr wohl etwas mit der gesetzlichen Krankenkasse zu tun. Hier ist mal ein Link dazu.Haertefallregelung Zahnersatz
Da ist das gut erklärt. Wenn du den entsprechenden Antrag bei der Kasse besorgst, sollte da auch noch einmal eine Erläuterung dabei sein, welches Einkommen und in welcher Höhe da zählt.
Gruss
Czauderna

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