Gesetzliche Krankenkassen - Wahltarife
Nach Einführung des Einheits-Krankenkassenbeitragssatzes zum 1.1.2009 sind
Wahltarife die einzige Möglichkeit die Beitragszahlungen an die Krankenkasse zu senken, wenn die Kasse keine Überschussprämie auszahlt. Viele
Krankenkassen bieten bereits Wahltarife an. Im Folgenden erfahren Sie alles dazu Wissenswerte.
- Welche Arten von Wahltarifen gibt es?
- Was sind Selbstbehalt-Tarife?
- Was bedeutet Prämientarif?
- Was sind Bonus-Tarife?
- Was sind die Besonderheiten beim Tarif
"Kostenerstattung"?
- Habe ich ein Kündigungsrecht?
- Wie viel kann man durch einen Wahltarif sparen?
- Welche Risiken bestehen?
Die Gesundheitsreform macht es möglich: Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen
ihren Mitgliedern nun eine Reihe von Wahltarifen anbieten. "Wahltarife"
bedeutet, dass man als Versicherter die Wahl hat, einen solchen Tarif mit der
Krankenkasse zu vereinbaren, aber nicht dazu verpflichtet ist.
Man kann die angebotenen Wahltarife grob in die folgenden Kategorien
aufteilen:
- Selbstbehalt-Tarife
- Prämientarife (Beitragsrückgewähr-Tarife)
- Bonustarife
- Kostenerstattungs-Tarife
- Spezialtarife für chronisch Erkrankte (DMP-Tarife)
- Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige (in Planung)
Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse einen Selbstbehalt-Tarif vereinbaren,
erklären Sie sich damit einverstanden, im Krankheitsfall Leistungen bis zu einer
bestimmten Summe selbst zu bezahlen. Im Gegenzug zahlt Ihnen Ihre Krankenkassen
jährlich einen bestimmten Betrag als Prämie zurück. Da dieser Betrag niedriger
als Ihre Selbstbeteiligung ist, tragen Sie ein gewisses Risiko. Da Prämie und
Selbstbehalt gesetzlich beschränkt sind, ist dieses Risiko allerdings nicht
allzu groß.
Die meisten angebotenen Selbstbehalt-Tarife sind zudem an bestimmte
Mindest-Jahreseinkommen gebunden, sodass Ihr Risiko überschaubar bleibt. Einige
Selbstbehalt-Tarife können Sie nur wählen, wenn Sie
freiwilliges Mitglied der
Krankenkasse sind, sich gleichzeitig für den Wahltarif
Kostenerstattung entschließen oder Ihre Mitgliedschaft bereits mindestens
drei Monate besteht.
Achtung: Bei Selbstbehalt-Tarifen gilt eine gesetzliche Mindestdauer der
Mitgliedschaft von drei Jahren. Sie verzichten in dieser Zeit also auf Ihr
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Wenn Sie und Ihre Angehörigen ein ganzes Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten
der Krankenkasse in Anspruch nehmen, erhalten Sie bei Abschluss eines Prämien-
oder Beitragsrückgewähr-Tarifes einen Teil Ihrer Jahresbeiträge von der
Krankenkasse zurück.
Die Bandbreite bei der Beitragsrückgewähr bei Prämien-Tarifen ist sehr groß.
Einige Krankenkassen zahlen einen Monatsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil,
sodass Ihre Erstattung fast 1/6 Ihres Jahresbeitrags beträgt. Andere
Krankenkassen bieten einen Staffeltarif an, bei dem im ersten Jahr der Teilnahme
lediglich 1/36 des Jahresbeitrags zurückgezahlt wird und der Anteil erst im
dritten Jahr auf 1/24 ansteigt.
Einige Prämien-Tarife können Sie nur wählen, wenn Sie
freiwilliges Mitglied der
Krankenkasse sind, sich gleichzeitig für den Wahltarif
Kostenerstattung entschließen oder Ihre Mitgliedschaft bereits mindestens
drei Monate besteht.
Achtung: Auch bei Prämien-Tarifen gilt eine gesetzliche Mindestdauer der
Mitgliedschaft von drei Jahren. Sie verzichten in dieser Zeit also auf Ihr
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Mit dem Angebot von Bonus-Tarifen belohnen Krankenkassen
gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder. Fast immer ist die Teilnahme an
Gesundheitscheck, Krebsfrüherkennung, Gesundheitskursen etc.
Pflicht, um einen Bonus zu erhalten. Mit der Wahl eines reinen Bonustarifs gehen Sie kein finanzielles
Risiko ein. Erfüllen Sie die Bedingungen, erhalten Sie die Prämie, wenn nicht dann nicht.
Als Prämie winken bei den meisten Krankenkassen Geldbeträge, Sachpreise oder
Zuschüsse zu bestimmten Gesundheitsleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, ein
Auslands-Krankenversicherungsschutz oder Fitnesskurse.
Als Teilnehmer eines Wahltarifs "Kostenerstattung" zahlen Sie Leistungen wie
Ärztliche und Krankenhausbehandlungen zunächst aus eigener Tasche. Sie müssen
Ihre Krankenkassenkarte bei der Krankenkasse abgeben, sind für die
Leistungserbringer quasi ein Privatpatient und werden auch so behandelt. Die
Krankenkasse erstattet Ihnen nach Einreichen der Rechnung einen Teil der Kosten,
den Rest bezahlen Sie selber. Es empfiehlt sich, über den Restbetrag eine
Private Zusatzversicherung abzuschließen.
Bei einigen Krankenkassen ist die Wahl des Kostenerstattungstarifs Bedingung
für die Wahltarife "Selbstbehalt" oder "Prämie/Beitragsrückgewähr".
Im Normalfall sind Sie nach Wahl eines Selbstbehalt- oder eines Prämientarifs
mindestens drei Jahre an die Krankenkasse und an den Tarif gebunden. Die
Satzungen einiger Krankenkassen sehen aber bei bestimmten Fällen ein
Sonderkündigungsrecht vor. Sie kommen z. B. aus dem Tarif heraus wenn sich Ihre
Einkommenssituation so verschlechtert, dass Sie weniger als das für den
bestimmten Tarif bestehende Mindestgehalt unterschreiten. Bevor Sie einen
Wahltarif abschließen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse genau über die
Modalitäten erkundigen.
Für Bonustarife besteht bei den meisten Krankenkassen keine längere
Pflichtteilnahme. im Allgemeinen können Sie einen Tarif nach einem Jahr wieder
verlassen. Sofern keine Drei-Jahres-Bindung begründet wird sind die meisten
angebotenen Bonustarife unkritisch, da Ihnen auch keine finanziellen Nachteile
entstehen.
Die größten Erstattungen bieten die Selbstbehalt- und die Prämientarife, bei
denen Sie allerdings auch ein begrenztes Risiko tragen. Auch hat der Gesetzgeber
die maximale Rückerstattung in diesen Tarifen beschränkt. Viele dieser Tarife
sind allerdings noch mit Bonustarifen kombinierbar, sodass Rückerstattungen von
über 600 Euro jährlich möglich sind. Als Obergrenze ist vom Gesetzgeber
festgelegt, dass Ihre Rückerstattung insgesamt 20% der gezahlten Beiträge nicht
überschreiten darf.
Bei Auswahl eines Selbstbehalt- oder eines Prämientarifs sollten Sie sich
darüber im Klaren sein, dass Sie damit auf Ihr Sonderkündigungsrecht bei
Beitragserhöhung bzw. ab 1.1.2009 Einführung einer Sonderprämie für drei Jahre
verzichten.
Bei Selbstbehalt-Tarifen besteht zudem das Risiko, dass die von der
Krankenkasse erstattete Prämie
im Krankheitsfall
schnell aufgebraucht sein kann und Sie unter Umständen einige Hundert Euro
selbst zahlen müssen. Das maximal selbst zu tragende Risiko ist allerdings an
Ihr Einkommen gebunden und darüber hinaus gesetzlich begrenzt.
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