Privat krankenversichern können sich:
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Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer zahlt – genau wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung – der Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 % der Beiträge – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung Ihrer Krankheitskosten können Sie als Arbeitnehmer zudem ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist gesichert, dass Sie bei längerer Krankheit auf Ihr gewohntes Einkommen nicht verzichten müssen.
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen weiter. Eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist also besonders wichtig. Tipp: Mit so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelung lässt sich Geld sparen: in den ersten Tagen einer Erkrankung leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht, die Zahlung setzt nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag ein. Dieser erhöht sich dann stufenweise. Dadurch sind die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung erheblich günstiger. Die Höhe des Kranketagegelds kann individuell vereinbart werden.
Beamten, Richtern oder Abgeordneten und ihren direkten Angehörigen erstattet der Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten – je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss dann noch abgesichert werden. Deshalb ist die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative. Bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr nämlich keinen Arbeitnehmeranteil.
weiter: Gegenüberstellung gesetzliche und private Krankenversicherung
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