Krankenkassentarife

Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen im Vergleich.

Techniker Krankenkasse - TK

Wahl-/Bonustarife auf einen Blick

TK-Kombi-Tarif Beitragsrückzahlung

Erstattung: bis zu 1/12 eines Jahresbeitrags €
Typ: Bonus-Tarif
Voraussetzung: Keine Inanspruchnahme von Leistungen zu Lasten der Krankenkasse im Kalenderjahr (mit Ausnahmen).
 

TK-Kombi-Tarif Selbstbehalt

Erstattung: 100,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 7.200
Selbstbehalt: Jährlich 120 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Keine Anrechnung von Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Vorsorgemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen, Arzt- und Zahnarztbesuche ohne weitere Verordnungen auf den Selbstbehalt.
 

TK-Kombi-Tarif Selbstbehalt

Erstattung: 240,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 18.000
Selbstbehalt: Jährlich 300 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Keine Anrechnung von Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Vorsorgemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen, Arzt- und Zahnarztbesuche ohne weitere Verordnungen auf den Selbstbehalt.
 

TK-Kombi-Tarif Selbstbehalt

Erstattung: 400,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 30.000
Selbstbehalt: Jährlich 670 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Keine Anrechnung von Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Vorsorgemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen, Arzt- und Zahnarztbesuche ohne weitere Verordnungen auf den Selbstbehalt.
 

TK-Kombi-Tarif Selbstbehalt

Erstattung: 600,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 42.000
Selbstbehalt: Jährlich 1100 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Keine Anrechnung von Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Vorsorgemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen, Arzt- und Zahnarztbesuche ohne weitere Verordnungen auf den Selbstbehalt.
 

Quelle: Angaben der Techniker Krankenkasse - TK.

Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr.
Erfasst wurden nur Wahltarife, aus denen sich eine echte Beitragsermäßigung durch Rückerstattung eines Teils der Krankenkassenbeiträge ergibt. Programme mit Sachprämien und Zuschüssen zu bestimmten Kursen etc. wurden nicht berücksichtigt, ebenso Tarife, die bestimmten Versichertengruppen vorbehalten sind (wie z.B. DMP-Programme für chronisch Erkrankte)
Alle Angaben ohne Gewähr.

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