Krankenkassentarife

Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen im Vergleich.

KNAPPSCHAFT

Wahl-/Bonustarife auf einen Blick

AktivBonus

Erstattung: 255,00 €
Typ: Bonus-Tarif
Voraussetzung: Teilnahme an Gesundheitscheck, Krebsfrüherkennung, Gesundheitskursen etc.
 

Selbstbehalttarif 100

Erstattung: 100,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 10.000, Mindestalter 18 Jahre
Selbstbehalt: Jährlich 200 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet: Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden.
 

Selbstbehalttarif 200

Erstattung: 200,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 20.000, Mindestalter 18 Jahre
Selbstbehalt: Jährlich 320 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet: Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden.
 

Selbstbehalttarif 300

Erstattung: 300,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 30.000, Mindestalter 18 Jahre
Selbstbehalt: Jährlich 450 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet: Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden.
 

Selbstbehalttarif 400

Erstattung: 400,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über 40.000, Mindestalter 18 Jahre
Selbstbehalt: Jährlich 600 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet: Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden.
 

Selbstbehalttarif 500

Erstattung: 500,00 €
Typ: Selbstbehalt-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Mindestalter 18 Jahre
Selbstbehalt: Jährlich 800 €
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet: Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden.
 

Prämienzahlung

Erstattung: 140 (1. Jahr), 220 (2. Jahr), 300 (3. Jahr) €
Typ: Prämien-Tarif
Voraussetzung: Jährliches Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Mindestalter 18 Jahre
Bindungsfrist: 3 Jahre
Besonderheiten: Beschränkt auf freiwillig Versicherte. Das Angebot gilt für alle volljährigen, freiwilligen Mitglieder der Knappschaft, die Höchstbeiträge zahlen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. Keine Anrechnung von Kosten für Leistungen für Ambulante vertragsärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, zur Prävention und Selbsthilfe, zur Verhütung von Zahnerkrankungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Gesundheits- und Kinderuntersuchungen sowie Leistungen für Versicherte unter 18 Jahren.
Keine Kombination mit Selbstbehalttarifen.
 

Quelle: Angaben der KNAPPSCHAFT.

Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr.
Erfasst wurden nur Wahltarife, aus denen sich eine echte Beitragsermäßigung durch Rückerstattung eines Teils der Krankenkassenbeiträge ergibt. Programme mit Sachprämien und Zuschüssen zu bestimmten Kursen etc. wurden nicht berücksichtigt, ebenso Tarife, die bestimmten Versichertengruppen vorbehalten sind (wie z.B. DMP-Programme für chronisch Erkrankte)
Alle Angaben ohne Gewähr.

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