Re: ALG II und PKV (Krankenkassenrecht)

Bodi, Freitag, 19.03.2010, 15:22 (vor 5155 Tagen) @ Czauderna

Die Arge zahlt grundsätzlich nur den Teil des Beitrags, der auch für eine GKV aufzuwenden wäre. Auf dem Rest bleibt der ALG2-Empfänger sitzen.

Allerdings gibt es inzwischen viele Urteile, die die Arge zur Zahlung des vollen Beitrags verpflichtet haben. Diese sind bislang jedoch nur für den jeweiligen Einzelfall gültig.
Daher bleibt momentan nur der Klageweg - die Chancen vor Gericht sind sehr gut.


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