Re: (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 19.03.2010, 19:59 (vor 5171 Tagen) @ Christian

Polen benötigen eine Freizügigkeitsbescheinigung von der Ausländerbehörde und darauf folgende Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit; Dauer fürs Prozedere ca. zwei Wochen. Sie lassen sich vom http://www.nfz.gov.pl/new/ idealerweise das Formular E104 ausstellen, was eine Mitgliedschaft bis zum Einreisetag nachweist, werden hier als Angestellte natlos gesetzlich versicherungspflichtig ohne Strafbeiträge. Meist ist aber keine Vorversicherung vorhanden, weil das dortige System noch im Aufbau ist und viele durchs polnische Versicherungsrost gefallen sind, also bleibt nur zweiter Weg nachzuweisen, daß Oderquerung und Beschäftigungsbeginn zeitgleich erfolgt sind um ebenso Strafzahlungen zu vermeiden. So es denn so gewesen ist. Fragen? ePost


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