Re: Rückwerbungen bei der DAK (Krankenkassenrecht)

GEKKO, Dienstag, 09.03.2010, 16:22 (vor 5181 Tagen) @ Victro H'leary

@alle: Inhaltlich ist das Schreiben okay, der Tarif existiert schon lange bei der DAK und im übrigen gibt es bei anderen Kassen noch viel höhere Beträge als "Fang- und Halteangebote". An den Bonus sind konkrete Dinge geknüpft, die als Maßnahmen zur Gesunderhaltung gelten. Wenn man hier die moralische Schere ansetzt, dann müsste man dies bei jeglichem Bonusprogramm, jedem Wahltarif, jeder Prämie also jeglicher Form der Beitragsrückerstattung tun. Und zwar bei jeder Kasse.
Ob dieses Anschreiben jedoch beim DAK-Versicherten nicht mehr Fragen als Antworten aufwirft, das sollten sich die Marketingexperten der DAK fragen...ich würde so jedenfalls nicht argumentieren. Das hat die DAK auch gar nicht nötig.


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