beitragsrückforderung (Krankenkassenrecht)

petra, Freitag, 05.03.2010, 11:06 (vor 5186 Tagen)

hallo........

....ab wann ist es verjährt,dass eine gkv ihre beiträge zurückfordern kann,wenn man nicht versichert war und wie verhält es sich,wenn sie es zurückfordern,man dann rückversichert ist und in der zurückliegenden zeit hätte mutterschaftsgeld kriegen können und eine rechnung vom kkh zwecks geburt hatte,die privat gezahlt wurde....

vielen dank....


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