Re: Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 02.03.2010, 21:30 (vor 5187 Tagen) @ chris

Hallo Chris,
sorry, aber da muss ich dir widersprechen - eine Statusfeststellung finden durch den RV-Träger nur im Ausnahmefall statt. Wenn du es wünscht lasse ich dir gerne mal das Merkblatt der Rentenversicherung zu diesem Thema zukommen. Im Regelfall findet die Püfung und Entscheidung atsächlich nur durch die Kasse statt.
Gruß
Czauderna


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