Re: Handhabung Anwartschaft (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.02.2010, 12:50 (vor 5211 Tagen) @ werner

Der Anwartschaftsantrag kennt keine Gesundheitsprüfung, der versicherte Zustand wird einfach für den vereinbarten Zeitraum eingefroren und ab Ende komplikationslos aktiviert. Die kleine Anwartschaft ohne Rückstellungsbildung kostet bei der central nur ganze 4% vom Beitrag des KEH, wo andere Gesellschaften meist zwanzig oder wie axa sogar sechzig Prozent erheben. Als 40jähriger hieße dies, Du zahlst während des Auslandsaufenthaltes statt sonst 198,37€ nur 6,24€ für den eingefrorenen KEH plus 26,07€ Pflegeversicherung zusammen gleich 32,31€.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung für Frankreich und! alle Zwischenaufenthalte in der Bundesrepublik kostet aktuell ganze 38,30€ mtl. http://www.dkv.com/downloads/G336-1_AVB.pdf

Was kann diese Anfrage viele Privatversicherte, aber auch GKV-Mitgleider lehren? Wenn es irgendwie beruflich gerade wie bei Selbständigen mit Telearbeitsplätzen geht oder Altersteilzeit und Pension schon winken, ist man gut beraten einen Teil des Jahres im sonnigen Ausland zu verbringen und somit die Krankenversicherungskosten drastisch zu reduzieren. Anwartschaften bei der Gesetzlichen* kosten nur 45€ monatlich. Fragen? ePost
* http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/26920.php?&mode=print&threadid=1049&page=17&pageposts=1&type=startseite&fsize=plus


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