Beitragsnachforderung trotz rechtkräftigem Bescheid für diesen Zeitraum (Krankenkassenrecht)

Ratloser, Sonntag, 31.01.2010, 12:13 (vor 5218 Tagen)

Hallo und guten Tag an alle Expertinnen und Experten!

Ich bin seit längerem leider Hartz-IV-Empfänger. In den vergangenen Tagen erhielt ich eine Mahnung meiner GKV, es stünde noch ein Betrag offen (nichts riesiges, aber als Hartzer schmerzt jeder Euro). Es stand nicht drin, wann diese Beitragslücke entstanden sein soll. Auf meinen Anruf hin wurde mir mitgeteilt, dass ich damals eine Lücke hatte bis die Pflichtversicherung über die ARGE griff.
Aber genau für diesen Zeitraum habe ich bereits einen rechtskräftigen Bescheid dieser Krankenkasse, die mir damals mitteilte, dass aus der vorübergehenden Ruhendstellung sogar noch ein Guthaben entstanden sei, das jetzt mit dem Beitrag für genau diesen Zeitraum verrechnet würde und der Rest des Guthabens wurde an mich ausgezahlt.
Ich fühl mich ziemlich der Willkür ausgeliefert. Was kann ich tun? Muss ich wirklich auf Kosten der Allgemeinheit zum Anwalt? Danke vorab!


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