Re: Nachnach Geschäftsauflösung Krankenkassennachzahlung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nein, da hat die Kasse recht - es kann das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nur auf die Monate eines Jahres aufgeteilt werden, die auch dort erzielt wurden.
Gruß
Czauderna