Re: freiwillige gkv (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 24.01.2010, 19:12 (vor 5226 Tagen) @ irjafa

Gibt immer noch ein Hand voll Gesellschaften, die von einem bisher nichtversicherten Neukunden, der in der Vergangenheit irgendwann mal in einer Gesetzlichen! war, keine Strafbeiträge rückwirkend ab dem 01.02.2009 erheben. Gesetzesgrundlage für diese Annahmepolitik ist das VVG und laut diesem für eine gesetzliche Beitragsschuld die letzte GKV zuständig. Dieser Kunde muß aber wegen fehlender natloser Vorversicherung ein ärztliches bzw. zahnärztliches Attest beibringen. Kosten hierfür nur rund 70€ und nicht 1200€ aufwärts wegen fast zwölf unversicherten Monaten.


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