Re: Bürgerentlastungsgesetz 2010: Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzen. (Krankenkassenrecht)

Lord, Montag, 18.01.2010, 19:01 (vor 5232 Tagen) @ alex

@Alex
Du hast was falsch verstanden. Zweites Beispiel sagt doch aus, dass wenn man höhere Krankenversicherungsbeiträge hat als die Grenze, dann darf man Krankenversicherungsbeiträge über die Grenze absetzen. Allerdings dann keine Beiträge zur Haftpflicht und privaten Renteversicherung.

Du kannst also deine Beiträge + 3360 EUR für deine Kinder absetzen. Da 1900 EUR Grenze bei dir überschritten wird, kannst du aber keine Beiträge zur Haftpflicht und priv. Rentenversicherung mehr absetzen.


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