Re: Rückwirkende Kostenübernahme durch KK (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 08.01.2010, 19:37 (vor 5242 Tagen) @ Y.B.

Behandlung im Oktober 2006, spätestens drei Monate nach Behandlungsabschluss somit ab Januar 2007 beginnt die dreijährige Frist zu laufen und in genau diesem Zeitraum bis Januar 2010 kam die Rechnung dann endlich am 23.Dezember letzten Jahres, also fristgemäß. Diese nicht verfallene Rechnung wird nun ebenso fristgemäß eingereicht. Zwei Jahre galten bis zur letzten Gesetzesänderung in 2002. Hier herrscht viel Durcheinander selbst in den Leistungsabteilungen, deshalb ist es ratsam zeitnah einzureichen. Viele Rechnungen verfallen alljährlich durch Unkenntnis der Versicherten und zum Glück der Versicherer ..


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