Kontrahierungszwang für Beamte in der PKV (Krankenkassenrecht)

Peter, Mittwoch, 06.01.2010, 22:02 (vor 5244 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,
bei meiner Jahre zurückliegenden Verbeamtung hatte ich aufgrund meiner Krankheitsgeschichte große Probleme, eine private Krankenversicherung zu finden. Schließlich habe ich dann jedoch aufgrund des Kontrahierungszwanges für erstmalig ernannte Beamte eine Versicherung mit dem (höchstzulässigen) Zuschlag von 30% bekommen und bin seitdem so versichert.

Nun bin ich jedoch zu einem anderen Dienstherrn mit dem Ziel einer Versetzung abgeordnet und die evtl. Versetzung ist grundsätzlich auch für dieses Jahr geplant. Nun habe ich aber viel, teilweise widersprüchliges, darüber gelesen und gehört, ob eine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn Konsequenzen für den Kontrahierungszwang haben könnte, deshalb meine Frage: Kann der Versicherer ggf. eine derartige Versetzung zum Anlaß nehmen, die (von Seiten der Versicherung ja ungewollte) Versicherung zu beenden, da das ursprüngliche Dienstverhältnis mit dem ersten Dienstherrn doch als beendet betrachtet werden könnte oder ist die Versicherungspflicht nur personen- und nicht Dienstverhältnisgebunden? Schließlich würde ja das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgeführt.

Desweiteren würde ich gern wissen, ob es hier im Forum Erfahrungen von Beamten mit den seit dem 1.1.2009 neu eingeführten Basistarifen? Soweit ich informiert bin, soll es derartige Tarife auch (speziell?) für beihilfeberechtigte Personen geben. Könnte das ggf. eine Alternative sein, um den 30%-Beitragszuschlag zu vermeiden?

Herzlichen Dank


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