Re: Krankenversicherungs-Chaos (Krankenkassenrecht)
Hallo,
die Aussage KaJoe kann nicht so unkommentiert stehen bleiben. Es kommt bei der Anrechnung /Übertragung von Ansprüchen aus der Beschäftigung im Ausland darauf an, ob es sich um EU- bzw. sogenannte Abkommensstaaten handelt oder nicht.
Nähere Infos findet man hierzu auf der Seite der DVKA, s. hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland.html
MfG
ratte1