Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, (vor 6181 Tagen) @ interessierter gast

mit 5-1-13 ist der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gemeint - dort ist die Versicherungspflicht für Personen, die sonst nicht krankenversichert wären, geregelt. 5-1-13 ist Krankenkassen-Jargon dafür.
Für diesen Personenkreis ist die Beitragsberechnung genauso geregelt, wie für freiwillige Mitglieder. Das bedeutet, dass die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet werden, mindestens aber von einem Einkommen von ca. 800 € (= Mindestbemessungsgrundlage)
Gruß GKVler


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