Re: Bonustarif (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, (vor 6028 Tagen) @ Heidi

Hallo,

die Teilnahme an einem Wahltarif führt nur dann zu einer Beitragsrückerstattung, wenn das Mitglied selbst Beiträge zahlt (§ 53 Abs. 8 SBG V).

Damit dürfte m.E. eine Teilnahme an einem Wahltarif während der Arbeitslosigkeit nicht möglich sein.

MfG
ratte1


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