Re: ktpBKK und BIG fusionieren (Gesetzliche Krankenkassen)
für den interssierten Leser:
Die Klage vor dem Sozialgericht kostet die Kasse maximal die Gerichtsgebühr in Höhe von 150,00 EUR - unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Ich gehe davon aus, das sich die Kasse nicht anwaltschlich vertreten lässt - falls doch ,dürften auch diese Kosten im überschaubaren Bereich liegen....
Die Verfahrensdauer kann ja auch schlecht der KK angelastet werden - das liegt leider an den völlig überlasteten Sozialgerichten .....
Und : Es ist ein Trugschluss, wenn Versicherte glauben, die KK nehme die ablehnende Entscheidung zurück, weil der Versicherte Klage einreicht. Auch wenn bestimmte Ratgebersendungen dieses immer wieder suggerieren...
Und: Der Versicherte hat ja das gute Recht seinen Anspruch vor dem Sozialgericht geltend zu machen - er muss dann aber entsprechend Geduld aufbringen.....
Ansonsten scheint es sich hier fast um eine vergnügungssteuerpflichtige Kommunikation zwischen den Parteien zu handeln - wegen fehlender Hintergrundinformationen verkneif ich mir die weiteren Kommentare
)
Und : Ich arbeite nicht bei der besagten Kasse - sondern bin ein amüsierter aber neutraler Mitleser.....