Re: Klage Sozialgericht (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
zu dieser Frage habe ich von einem Richter folgende Anwort per Mail bekommen:
Wenn Sie als Krankenversicherter gegen einen Bescheid ihrer Krankenkasse klagen,
tritt die Krankenkasse zwar als Beklagter im sozialgerichtlichen Verfahren auf.
Sie bedient sch in aller Regel aber - wie die anderen Sozialversicherungsträger auch -
eines Mitarbeiters als Sitzungsvertreter, d.h. entsendet keinen
Rechtsanwalt (Ausnahmen kommen aber in Betracht, wenn sie gegen eine
PRIVATE Pflegeversicherung klagen).
Falls Sie die gesetzliche Regelung nachschlagen wollen: § 193 Abs. 4 in
Verbindung mit § 184 Abs. 1 und § 183 Sozialgerichtsgesetz.