Kostenübernahme bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)

wolfgang, (vor 7827 Tagen)

Ich habe mir leider vor kurzen eine Teilruptur meine Kreuzbandens zugezogen. Über meinen Arzt habe ich jetzt eine ambulante Reha beantragt, die Dauer wird ca. 4 Wochen betragen und über den .1 April gehen. Ich habe aber zum 01. April die Krankenkasse gewechselt. Gibt es jemanden der eonen solchen Fall schon mal hatte.
Meine Frage: Wenn meine jetzige KK die Reha genehmigt, wer kommt dann für die Kosten ab dem 01. April auf, muß ich die Reha nochmals bei meiner neuen Krankenkasse beantragen ??

Wenn mir jemand hierüber info´s geben kann, wäre dies super, Danke

Re: Kostenübernahme bei Kassenwechsel

hi-ma, (vor 7826 Tagen) @ wolfgang

Eigentlich sollte Ihr Arzt Bescheid wissen, wer die Kosten trägt. Haben Sie ihn schon gefragt?

Re: Kostenübernahme bei Kassenwechsel

yanni, (vor 7826 Tagen) @ wolfgang

Sicherlich mußt du die Reha bei deiner neuen Krankenkasse nochmal beantragen. Woher soll denn die neue Kasse wissen, was du für Leistungen bei der Vorkasse beantragt hast.

Re: Kostenübernahme bei Kassenwechsel

Sora, (vor 7823 Tagen) @ wolfgang

Eigentlich sollte für dei Reha die Rentenversicherung zuständig sein. Wer hat denn die Genehmigung erteilt?

Re: Kostenübernahme bei Kassenwechsel

wolfgang, (vor 7810 Tagen) @ Sora

Genehmigung ist noch ausständig, die BKK Mobil OIL verschiebt die Entscheidung, da ich ab 01.April zur BKK Conzelmann gewechselt bin. Aber es ist richtig, dass dies evtl zum Rentenversicherungträger weitergeleitet wird.

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