Kostenübernahme bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Ich habe mir leider vor kurzen eine Teilruptur meine Kreuzbandens zugezogen. Über meinen Arzt habe ich jetzt eine ambulante Reha beantragt, die Dauer wird ca. 4 Wochen betragen und über den .1 April gehen. Ich habe aber zum 01. April die Krankenkasse gewechselt. Gibt es jemanden der eonen solchen Fall schon mal hatte.
Meine Frage: Wenn meine jetzige KK die Reha genehmigt, wer kommt dann für die Kosten ab dem 01. April auf, muß ich die Reha nochmals bei meiner neuen Krankenkasse beantragen ??
Wenn mir jemand hierüber info´s geben kann, wäre dies super, Danke