Sonderkündigung bei Beginn von Studium? (Krankenkassenrecht)

Jörg @, (vor 7858 Tagen)

Hi,
ich bin während meiner Ausbildung zum 01.04.03 zu einer neuen Krankenkasse gewechslt. Nach Ende meiner Ausbildung letzten Sommer nehme ich jetzt zum 15.03.04 ein Studium auf. Da ich natürlich die Möglichkeit der Familienversicherung nutzen möchte, müsste ich bei meiner jetzigen Krankenkasse kündigen.
Ist dies möglich? Oder gilt auch hier die Mindestversicherungszeit von 16 (?) Monaten?

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Sora @, (vor 7858 Tagen) @ Jörg

Wenn deine Ausbildung/Beschäftigung endet mußt du nicht kündigen. Mit Ende der Beschäftigung endet auch gleichzeitig deine Versicherungspflicht und ab dem Folgetag kann eine Familienversicherung beantragt werden.

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Jörg @, (vor 7858 Tagen) @ Sora

Ah, gut zu wissen.
Dankeschön.
Jetzt komme ich auch endlich von meiner ""geliebten"" Taunus BKK los!! :)

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Mitch @, (vor 7857 Tagen) @ Jörg

Zitat:
""Ah, gut zu wissen.
Dankeschön.
Jetzt komme ich auch endlich von meiner ""geliebten"" Taunus BKK los!! :)""


Leider noch nicht ganz, denn solltest Du nach Beginn des Studiums innerhalb von 18 Monaten wieder versicherungspflichtig werden, musst Du wieder zur Taunus.

Die Zeit der Bindungsfrist läuft zwar weiter, aber Du kannst immer nur neu Mitglied einer Kasse werden, wenn Du entweder in den letzten 18 Monaten nicht (selbst) versichert warst, oder wenn Du eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorlegst. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Eine Kündigungsbestätigung wirst Du von der BKK Taunus nicht bekommen, solange die 18 Monate noch nicht abgelaufen sind.

Du hast dann (nach dem insgesamt 18 Monaten von Beginn Deiner Mitgliedschaft bei der BKK an) natürlich die Möglichkeit fristgemäß zu kündigen.

Beispiel:

Beginn Mitgliedschaft BKK Taunus: 01.01.2002
Aufnahme Studium und FV: 01.01.2003
Versicherungpflicht in der Krankenvers. der Studenten (z. B. aufgrund 25. Lebensjahrs): 01.02.2003

--> Du muss in die BKK Taunus und kannst dann natürlich zum Ablauf der Bindungswirkung (30.06.2003) kündigen.

Gruß
Mitch

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Sora @, (vor 7857 Tagen) @ Mitch

Was Mitch da schreibt ist nur zum Teil richtig.
Man kann nut während einer gültigen Mitgliedschaft kündigen! Wenn du wirklich auf Nummer saicher gehen willst und innerhalb der nächsten 18 Monate wieder eine Beschäftigung aufnehmen willst, muß du noch während deiner Ausbildung kündigen. Die Kündigungsbestätigung muß dann auf Ende deiner Bindungsfrist lauten. Sobald du familienversichert bist, ist eine Kündigung nicht mehr möglich.

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Jörg @, (vor 7857 Tagen) @ Sora

Also wenn ich jetzt dann Familienversichert bin, dann läuft quasi die Mitgliedschaft bei der Taunus im Hintergrund weiter? Hab ich des richtig verstanden?
Und obwohl ich dann bei einer anderen Kasse bin, müsste ich nach 18 Monaten trotzdem kündigen???

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Sora @, (vor 7857 Tagen) @ Jörg

Das Ganze hat nur Auswirkungen, wenn du wieder pflichtversichert wirst und noch nicht mindestens 18 Monate familienversichert warst, z.B. weil du wieder beschäftigt bist, oder die Familienversicherung wegen der Altersgrenze endet. Denn nur dann kannst du erneut dein Wahlrecht ausüben. Andernfalls bist du immer an die letzte Pflichtkasse gebunden, sofern du dort nicht während deiner Mitgliedschaft ordnungsgemäß gekündigt hast.

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Mitch @, (vor 7857 Tagen) @ Sora

Zitat: ""Das Ganze hat nur Auswirkungen, wenn du wieder pflichtversichert wirst und noch nicht mindestens 18 Monate familienversichert warst, z.B. weil du wieder beschäftigt bist, oder die Familienversicherung wegen der Altersgrenze endet. Denn nur dann kannst du erneut dein Wahlrecht ausüben. Andernfalls bist du immer an die letzte Pflichtkasse gebunden, sofern du dort nicht während deiner Mitgliedschaft ordnungsgemäß gekündigt hast.
""

Jetzt muss ich Dich berichtigen: Es kommt nicht auf eine Versicherungspflicht an, sondern es gilt bei versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitgliedschaften. Eine Aussetzung der Bindungswirkung gibt es nur gegenüber einer privaten Krankenkasse, also wenn man eine Kasse zugunsten der PKV verlassen möchte.
In allen anderen Fällen ist auch da diese Bindungswirkung zu beachten. Früher gabs sowas für freiwillig Versicherte nicht.

Gruß
Mitch

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

sora @, (vor 7856 Tagen) @ Mitch

Klar greift die Bindungsfrist auch bei einer freiwilligen Versicherung.
Aber warum sollte ein Student freiwillig versichert sein? Schließlich ging es ja um eine konkrete Auskunft für Jörg.

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Mitch @, (vor 7855 Tagen) @ sora

Weißt Du denn, wie alt Jörg ist? Wenn er über 30 ist, kann es - von Ausnahmen abgesehen - auch sein, dass er eben nicht mehr in die Krankenversicherung der Studenten kommt, sondern sich freiwillig versichern muss...

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Sora, (vor 7855 Tagen) @ Mitch

Hallo Mitch,

ich weiß natürlich nicht, wie alt Jörg ist. Aber wenn er sich jetzt familienversichern kann muß er ja in jedem Fall noch unter 25 sein, oder?

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Mitch @, (vor 7857 Tagen) @ Sora

Genau, das habe ich ja auch gemeint. Entweder er kündigt rechtzeitig und bekommt daher eine Kündigungsbestätigung (natürlich kann nur während der Mitgliedschaft gekündigt werden), kann somit bei erneutem Beginn einer Mitgliedschaft die Kasse frei wählen.
Wenn er nicht rechtzeitig kündigt, muss er erst zur alten Kasse zurück und kann dann gleich kündigen...

Gruß
Mitch

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Jörg @, (vor 7855 Tagen) @ Mitch

"Also ich habe mich mal erkundigt bei der neuen Kasse und die haben gemeint ich müsste nicht kündigen und dass ich nach Ablauf der Familienversicherung wieder zur Taunus müsset, davon haben die auch nix erwähnt. Werd vielleicht bei Zeit nochmal nachhaken.
Danke euch trotzdem!!!

Ich bin 23, by the way. ;)"

Re: Sonderkündigung bei Beginn von Studium?

Mitch @, (vor 7855 Tagen) @ Jörg

Klar, wenn Du 23 bist, hast Du FV-Anspruch bis 25, also etwa 2 Jahre (plus ggf. Bundeswehr oder Zivildienstzeit).

Unterstellt, dass Du das Studium durchziehst und immer bei Ende der FV immernoch studierst, hast Du natürlich ein neues Wahlrecht, weil Du ja dann mindestens 18 Monate lang nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse selbst versichert warst...

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