Zitat:
""Ah, gut zu wissen.
Dankeschön.
Jetzt komme ich auch endlich von meiner ""geliebten"" Taunus BKK los!! :)""
Leider noch nicht ganz, denn solltest Du nach Beginn des Studiums innerhalb von 18 Monaten wieder versicherungspflichtig werden, musst Du wieder zur Taunus.
Die Zeit der Bindungsfrist läuft zwar weiter, aber Du kannst immer nur neu Mitglied einer Kasse werden, wenn Du entweder in den letzten 18 Monaten nicht (selbst) versichert warst, oder wenn Du eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorlegst. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Eine Kündigungsbestätigung wirst Du von der BKK Taunus nicht bekommen, solange die 18 Monate noch nicht abgelaufen sind.
Du hast dann (nach dem insgesamt 18 Monaten von Beginn Deiner Mitgliedschaft bei der BKK an) natürlich die Möglichkeit fristgemäß zu kündigen.
Beispiel:
Beginn Mitgliedschaft BKK Taunus: 01.01.2002
Aufnahme Studium und FV: 01.01.2003
Versicherungpflicht in der Krankenvers. der Studenten (z. B. aufgrund 25. Lebensjahrs): 01.02.2003
--> Du muss in die BKK Taunus und kannst dann natürlich zum Ablauf der Bindungswirkung (30.06.2003) kündigen.
Gruß
Mitch