Re: wirklich knapp über der pflichtbemessungsversicherungsgrenze ? (Krankenkassenrecht)
Den ermäßigten Satz können nur Selbständige wählen, die sich ohne Krankengeldanspruch versichern.
Diese zahlen dann natürlich den Beitrag zu 100 %.
Ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer teilt sich seinen Beitrag je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber.
Allerdings wird bei Arbeitnehmern - egal ob freiwillig oder pflichtversichert - immer der allgemeine Beitragssatz angesetzt.