Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Hat man ein Sonderkündigungsrecht nur in dem Monat, ab dem die Erhöhung wirksam ist?
Oder kann man auch z.B. erst 4 Monate später kündigen?
Erlischt das Sonderkündigungsrecht, wenn nach einer Erhöhung später noch eine Fusion erfolgt und somit eine ""neue"" KK ensteht?
Gruß