Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Dienstag, 18.03.2003, 12:30 (vor 7721 Tagen) @ Boris Schaedler

Ja, es ist tatsächlich so:
Die Kündigung und damit auch die neu gewählte Mitgliedschaft wird unwirksam. Es bleibt dann nur die Möglichkeit erneut zu kündigen und zu hoffen, dass es diesesmal klappt (lag es am zu kurzfristigen Eingang des Antrags oder lag es an der gewählten Krankenkasse?).


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