Re: Partnertarif (Krankenkassenrecht)

Rüdiger Pelz @, Samstag, 22.02.2003, 18:32 (vor 7744 Tagen) @ Roman

Hallo,

ein Partnertarif existiert in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Vorteil einer ""gemeinsamen"" Versicherung ist es, bei gemeinsamen Anliegen (z. B. Urlaubskrankenscheinanforderung) nur einmal Kontakt aufnehmen zu müssen.

Viele Grüße

Rüdiger Pelz


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