Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Montag, 03.02.2003, 11:49 (vor 7764 Tagen) @ Jan Bierbüße

Hallo Jan!

Bei unserer Kasse gab es solche Fälle 1998. Wir haben damals auf freiwilliger Basis die Differenz als Schadensersatz gezahlt.
Rechtlich hast Du allerdings keinen Anspruch: In dem entsprechenden Rundschreiben ist festgelegt, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Mitgliedschaftsbescheinigung vorlegen muß. Die meisten Kassen übernehmen diesen Vorgang als Service.
Du hättest nur eine Chance, wenn die Kasse es Dir schriftlich zugesichert hat!

Gruß,

Tobi


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