Re: Schieloperation oder Schwerbehinderng (Krankenkassenrecht)

Tobi, Donnerstag, 30.01.2003, 20:49 (vor 7768 Tagen) @ unerfahrener

Wegen einer Mitgliedschaftsablehnung brauchst du dir keine Gedanken machen, wegen irgendwelcher Krankheiten oder Behinderungen darf eine gesetzliche Krankenkasse niemanden ablehnen.
Mußte die Operation von der AOK genehmigt werden, oder ist sie aus medizinischen Gründen erforderlich? Falls hier eine Einzelfallentscheidung der AOK vorliegt, wird es bei der MobilOil nicht automatisch auch übernommen!
Am besten mal bei der MobilOil nachfragen - falls du jemanden erreichst...


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