Re: Bundesland (Krankenkassenrecht)

Justus @, Montag, 13.01.2003, 12:21 (vor 7785 Tagen) @ Heiko

man muß die Krankenkasse nehmen aus dem man wohnt oder Beschäftigt ist.
Bsp. Wohnort Hessen,Arbeitsort Niedersachsen. Kasse-wahl Hessen und Niedersachsen. ok.


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