RE: Zuzahlung Krankenhaus (Krankenkassenrecht)
Ja das stimmt. Der Gesetzgeber sagt, dass man sich während eines KHS-Aufenthalt laufenden Kosten (Essen, Strom usw) spart, deswegen ist keine Befreiung dieser Zuzahlung möglich!
Ja das stimmt. Der Gesetzgeber sagt, dass man sich während eines KHS-Aufenthalt laufenden Kosten (Essen, Strom usw) spart, deswegen ist keine Befreiung dieser Zuzahlung möglich!
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