RE: Aufnahme in See-Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Mark Hoeller @, Mittwoch, 06.03.2002, 20:01 (vor 8087 Tagen) @ Regina Wichmann

Vielleicht hilft folgendes:
1. Aufnahmenamntrag stellen
2. Schriftliche Ablehnung abwarten
3. Beschwerde beim Bundesversicherungsamt (BVA), das ist die ""Aufsichtsbehörde"" der gesetzlichen Krankenkassen. Und das entscheiden dann. Bei Ablehnung bleibt Dir dann wohl nur der Gerichtsweg (ich weiss aber nicht, welches Gericht zuständig ist.)

Gruß, Mark


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