RE: Auslandsaufenthalt (Krankenkassenrecht)

SGB-Mann @, Freitag, 29.03.2002, 13:46 (vor 8063 Tagen) @ Jennifer Benthin. 25. aus Mannheim

Es gibt eine Möglichkeit der Ruhensversicherung. Mit einem minimalen Beitrag hast du dann immernoch die Vorversicherungszeiten erfüllt. Das ist gut wenn du wieder ins Inland kommst. Frag mal bei deiner BKK nach, die müßten das wissen...


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