Re: Stiefkinder (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Stiefkinder können in die Familienversicherung wenn die Voraussetzungen für die Familienbersicherung grundsätzlich
erfüllt sind und darüber hinaus der überwiegende Unterhalt durch den Stiefvater/mutter gewährt wird und häusliche Gemeinschaft vorliegt.
Ich kenne mehrere solche Fälle und gerade dann wenn der eine Elternteil mit dem EX-Partner keinen Kontakt mehr hat haben wir immer eine Versichertenahe Lösung gefunden.
Gruß
Czauderna