Haushaltshilfe (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin, (vor 6296 Tagen)

Hallo,

meiner Frau wurde für die Dauer eines KH-Aufenthaltes (Entbindung, 1 Woche) eine Haushaltshilfe von der AOK BW genehmigt. Die Haushaltshilfe wurde selbst "beschafft" (Freundin, Studentin in den Semesterferien). Genehmigt wurden 5 Tage * 8 Std. * 10 Euro/Std. = 400 Euro. Das Geld wird uns auf unser Konto überwiesen. Wie ist das nun, muss ich die Haushaltshilfe als Minijobler anmelden? Macht das die AOK ? Oder sind die Einnahmen nur auf der Jahressteuererklärung anzugeben, da es sich ja um Einahmen handelt?

Danke für Eure Hilfe.
Martin

Re: Haushaltshilfe

gast, (vor 6295 Tagen) @ Martin

????? einnahme für dich??? kann ncht sein, da du das Geld nur als ersatz für entstandene kosten bekommst.

Re: Haushaltshilfe

Martin, (vor 6295 Tagen) @ gast

Ne, hab mich nicht klar ausgedrückt.

Ob es reicht, das die Haushaltshilfe dies auf der Steuererklärung angibt, da dies ja Einnahmen sind.

Gruß
Martin

Re: Haushaltshilfe

gast, (vor 6295 Tagen) @ Martin

ja das reicht aus!

RSS-Feed dieser Diskussion