Re: Armagedon TK ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Der Spiegel wird schon wissen was er da schreibt, er gilt nicht umsonst als bestes Nachrichtenmagazin Deutschlands.
Da es wohl, obwohl in Hamburg stattfindend, Gerüchten zufolge beim Rücktritt angeblich nicht "so recht hanseatisch" zugegangen sein soll, wird es wohl auf § 123 Abs. 1 BGB hinauslaufen (http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html).
Das Ergebnis ist wohl völlig offen - es bleibt also spannend.