Re: Arzneimittelzuzahlungsbefreiung für Studenten mit Bafög? (Gesetzliche Krankenkassen)
Doch. Die lautet nein. Nur wenn mehr als 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für Zuzahlungen draufgegangen sind, gibt es die Befreiung.
Doch. Die lautet nein. Nur wenn mehr als 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für Zuzahlungen draufgegangen sind, gibt es die Befreiung.
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