Re: Krankenkassenbeitrag Pflichtversicherung - Ehemann PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 6306 Tagen) @ Sabine59

Hallo,
wenn Sie eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit (mindestens 401,00 € Brutto regelmässig) aufnehmen dann zahlen Sie nur dafür Krankenversicherung. Das Einkommen Ihres Ehegatten spielt da keine Rolle mehr bei der Beitragsberechnung.
Gruß
Czauderna


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