Re: Krankenkassenbeitrag Pflichtversicherung - Ehemann PKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn Sie eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit (mindestens 401,00 € Brutto regelmässig) aufnehmen dann zahlen Sie nur dafür Krankenversicherung. Das Einkommen Ihres Ehegatten spielt da keine Rolle mehr bei der Beitragsberechnung.
Gruß
Czauderna