Re: Krankengeldberechnung (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, (vor 6338 Tagen) @ Frank1967

Hallo,

etwas weiter unten steht aber auch, dass das Krankengeld 90 % des Nettos nicht übersteigen darf .... Vielleicht ist es dann der Betrag, der das Bruttokrankengeld ergibt?

LG, Shops


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